Faqs Schaden melden Wohnungs Angebote
Leo

Hallo, ich bin Leo, Ihr digitaler Assistent. Brauchen Sie Hilfe?

Ja, gerne! Vielleicht später.

Vor dem Einzug

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihren Wohnungsmietvertrag zu unterschreiben:

  • Sie erhalten per Post den Mietvertrag, diesen unterschreiben Sie und schicken ihn an uns zurück
  • Sie erhalten per Post Ihre Zugangsdaten zu unserer Mieter-App. Nach der Registrierung können Sie Ihren Mietvertrag in der Mieter-App unterschreiben
  • Sie erhalten per E-Mail einen Link von uns mit dem Sie digital Ihren Mietvertrag unterschreiben können

Vorteile unserer kostenlosen Mieter-App:

  • Übersicht Ihrer Verträge
  • Unkomplizierter Abruf Ihrer Verbrauchsdaten
  • Schneller Zugriff auf die Handwerker für Kleinreparaturen
  • Aktuelle Neuigkeiten rund ums Wohnen

Weitere Informationen rund um die Mieter-App

  • Vor der Schlüsselübergabe benötigen wir einen Nachweis, dass die erste Miete und Kaution gemäß Vertrag gezahlt wurden

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung!

Hausratversicherung

  • Schützt Ihr Eigentum, z.B. Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte
  • Hilft bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch
  • Wird vom Mieter:in abgeschlossen

Haftpflichtversicherung

  • Übernimmt Kosten, wenn Sie unabsichtlich einen Schaden bei anderen verursachen
  • Wird vom Mieter:in abgeschlossen
  • Wichtig: Prüfen Sie, ob Schlüsselverlust mitversichert ist. Der Austausch der Schließanlage kann teuer sein

Gebäudeversicherung

  • Schützt das Gebäude, z. B. bei Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden
  • Wird vom Vermieter abgeschlossen
  • Mieter:in muss diese Versicherung nicht abschließen
  • Es besteht eine freie Wahl bei Strom- und Gasanbietern
  • Ab Schlüsselübergabe haben Sie 24 Stunden Zeit, sich bei einem Stromanbieter anzumelden. Sonst bekommen Sie automatisch den teureren Grundversorger und können erst nach 14 Tagen wechseln. Schließen Sie den Stromvertrag am besten schon vor dem Einzug ab, damit alles rechtzeitig klappt
  • Wichtig: Bitte notieren Sie bei der Schlüsselübergabe oder beim Einzug den Zählerstand

Sofort nach dem Einzug

  • Es ist Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt umzumelden!
  • Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt, muss die Ummeldung innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen
  • Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss die Ummeldung spätestens eine Woche nach dem Umzug erfolgen
  • Der Festnetzanschluss ist normalerweise bei Einzug vorbereitet
  • Sie können ihn beim Telefonanbieter an-, ab- oder ummelden

Weitere Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer neuen Wohnung?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schlüsselübergabe, Ihrer Wohnung und weiteren Themen rund um Ihr neues Zuhause für Sie zusammengestellt.

 

Hinweis zu den Übersetzungen:

Unsere Texte werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Wir benutzen dafür ein Übersetzungsprogramm von DeepL (Zur Seite von DeepL, externer Link). Die Texte werden nicht geprüft. Bitte beachten Sie, dass nur die deutsche Version der Texte rechtlich verbindlich ist und in jedem Fall der übersetzten Version vorgeht.

In welchem Zustand übernehme ich die Wohnung?
  • Sie übernehmen die Wohnung unrenoviert, wenn im Vertrag nichts anderes steht.
  • Die Wände, Decken und Flächen sind für das Streichen oder Tapezieren vorbereitet.
  • Nach Ihrem Einzug können Sie die Wohnung renovieren.
    Das gilt für die ganze Zeit, in der Sie die Wohnung mieten.
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Bitte zum Termin mitbringen:

  • Unterschriebenen Mietvertrag
  • Nachweise über die Zahlung der ersten Miete und der Kaution.
Von wem bekomme ich den Wohnungsschlüssel?
  • Den Wohnungsschlüssel bekommen Sie von unserem Objektmanagement.
    Sie bekommen den Schlüssel in der Wohnung.
  • Für die Schlüsselübergabe müssen Sie einige Dinge zeigen.
    Sie müssen den Mietvertrag unterschreiben.
    Sie müssen auch zeigen, dass Sie die erste Miete und die Kaution bezahlt haben.
Wann und wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
  • Nach einem Umzug haben Sie 2 Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorzeigen.
  • Diese Bestätigung bekommen Sie von uns, wenn Sie die Wohnung bekommen.
  • Wenn eine weitere Person in die Wohnung zieht, bekommen Sie die Wohnungsgeberbestätigung und die Zuzugsgenehmigung zusammen.
    Die Zuzugsgenehmigung müssen Sie schriftlich beantragen.
Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.

Welche Dokumente brauche ich für die Ummeldung?

Für die Ummeldung brauchen Sie diese Dokumente:

  • Personalausweise oder Reisepässe der Personen, die Sie anmelden wollen.
  • Das Meldeformular des Einwohnermeldeamts.
  • Kinderausweise oder Geburtsurkunden der Kinder, die mit Ihnen umziehen.
  • Die Bestätigung des Wohnungsgebers.
  • Die Bestätigung des Vermieters oder Hauptmieters, dass Sie eingezogen sind.
    Das brauchen Sie, wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen.
  • Vielleicht brauchen Sie auch eine Heiratsurkunde.

Das Meldeformular bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt. Haben Sie schon eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung? Diese 2 Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig.

Wer meldet Strom und Gas an?
  • Sie können frei wählen, bei welchem Anbieter Sie Strom und Gas kaufen.
  • Sie haben die Schlüssel bekommen?
    Dann haben Sie 24 Stunden Zeit, sich bei einem Stromanbieter anzumelden.
    Sonst bekommen Sie automatisch den teureren Grundversorger.
    Dann können Sie erst nach 14 Tagen wechseln.
  • Tipp: Machen Sie den Stromvertrag am besten schon vor dem Einzug.
    Dann klappt alles rechtzeitig.
  • Wichtig: Bitte schreiben Sie den Zählerstand auf, wenn Sie die Schlüssel bekommen oder einziehen.
Muss ich Telefon, TV und Internet anmelden?
  • Der Festnetzanschluss ist bei Einzug meistens vorbereitet.
  • Sie können den Anschluss beim Telefonanbieter anmelden, abmelden oder ummelden.
  • Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet finden Sie hier.
Muss ich eine Versicherung abschließen?
  • Wir empfehlen Ihnen ganz deutlich:
    Machen Sie eine Haftpflichtversicherung und eine Hausrat-Versicherung.
  • Die Gebäude-Versicherung gilt nicht für Schäden an Ihren Sachen.
  • Sie haben etwas kaputt gemacht?
    Dann gibt es keinen kostenlosen Reparatur-Service.
Wer kümmert sich um die Schilder an der Tür, an der Klingel und am Briefkasten?

Das Objektmanagement schreibt Ihren Namen auf die Klingel und den Briefkasten.

Was ist bei Schließanlagen zu beachten?
  • Vorsicht: Wenn Sie den Schlüssel verlieren, kann es teuer werden.
  • Der Grund: Die Schließanlage muss dann neu gemacht werden.
  • Die Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für den Schlüssel und die neue Schließanlage bezahlt werden.
Wie bekomme ich einen zusätzlichen Schlüssel?
  • Sie haben eine Schließanlage?
    Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service.
  • Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel machen.
  • Wichtig:
    Sie müssen die Kosten für zusätzliche Schlüssel selbst bezahlen.
  • Wenn Sie nicht mehr bei uns mieten, geben Sie bitte alle Schlüssel ab.
    Sie geben die Schlüssel bei unserem Objektmanagement ab.

Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden

Ich habe meinen Schlüssel verloren oder mein Schlüssel wurde mir gestohlen. Was muss ich tun und wer bezahlt die Kosten?
  • Sie haben den Schlüssel verloren?
    Bitte informieren Sie uns sofort.
    Wenden Sie sich dafür an unseren Kunden-Service.
  • Haben Sie eine Schließanlage?
    Dann kann es sehr teuer werden, wenn Sie den Schlüssel verlieren.
  • Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
    Sind die Kosten für den Schlüsselverlust und den Austausch der Anlage mitversichert?
  • Wir empfehlen Ihnen dringend:
    Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung und eine Hausrat-Versicherung ab.

Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden

Darf ich in meiner Wohnung einen anderen Boden machen? Zum Beispiel Laminat. Darf ich Dinge fest einbauen?
  • Wichtig: Sie brauchen eine schriftliche Erlaubnis.
  • Sie dürfen nichts am Gebäude verändern, wenn Sie keine Erlaubnis haben.
  • Schicken Sie uns Ihre Frage bitte schriftlich.
    Das geht per E-Mail oder per Post.
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
Darf ich eine Markise anbringen?
  • Wichtig: Sie brauchen eine schriftliche Erlaubnis.
  • Sie dürfen nichts am Gebäude verändern, wenn Sie keine Erlaubnis haben.
  • Schicken Sie uns Ihre Frage bitte schriftlich.
    Das geht per E-Mail oder per Post.
Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
  • Ohne unsere Erlaubnis dürfen Sie das nicht.
  • Ihr Gebäude hat einen Breitbandkabelanschluss?
    Dann brauchen Sie keine Satellitenschüssel.
    Das gilt auch, wenn Ihr Gebäude eine Gemeinschaftssatellitenantenne hat.
    Oder es gibt eine SAT/ZF-Anlage mit Fernsehprogrammen und Radioprogrammen.
    Vielleicht bekommen Sie auch genug Fernsehprogramme in Ihrer Sprache.
    Das geht dann über den Breitbandkabelanschluss oder das Internet.
Welche Anliegen muss ich Ihnen schriftlich mitteilen?
  • Sie haben persönliche Daten geändert, die für den Mietvertrag wichtig sind?
    Zum Beispiel haben Sie Ihren Namen oder Ihre Bankverbindung geändert?
  • Sie haben Beschwerden?
  • Sie wollen Anträge stellen?
    Zum Beispiel für Umbauten oder weil Sie ein Tier halten wollen.

Nutzen Sie dafür auch gerne unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!

Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
  • Auf dem Mietvertrag.
  • Auf allen Briefen, die wir direkt an Sie schicken.
Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz oder eine Garage mieten?
  • Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
  • Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 08003331110 anrufen.