
Ihr Kontakt zu uns
Wenn Sie Fragen haben, eine Bescheinigung benötigen oder Hilfe brauchen, sind wir für Sie da.
Mit unserer Mieter-App „mittendrin wohnen“ und unserem Chatbot Leo können Sie uns einfach und unkompliziert einen Schaden oder ein Anliegen melden, aber auch Bescheinigungen bei uns anfordern.
Während unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kunden-Service gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Hier finden Sie nicht nur alle Informationen auf einen Blick, sondern auch Antworten auf Ihre Fragen.
Hier finden Sie am schnellsten eine Antwort!
Manche Fragen werden uns besonders häufig gestellt. In unseren FAQ finden Sie die Antworten.
Hinweis zu den Übersetzungen:
Unsere Texte werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Wir benutzen dafür ein Übersetzungsprogramm von DeepL (Zur Seite von DeepL, externer Link). Die Texte werden nicht geprüft. Bitte beachten Sie, dass nur die deutsche Version der Texte rechtlich verbindlich ist und in jedem Fall der übersetzten Version vorgeht.
Das Angebot ist für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hier finden Sie die passenden Wohnungsangebote.
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website. Sie finden die Angebote auch auf den bekannten Internetseiten für die Wohnungssuche.
Auf unserer Website finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Sie können nur online bei uns nach Wohnungen fragen. Dadurch ist der Ablauf bequem und sicher.
Wenn wir Ihre Anfrage bekommen, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Das passiert schnell. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns mehr Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.
Wichtig: Sie können uns keine allgemeine Frage per E-Mail schicken. Wir können diese Frage dann nicht bearbeiten.
Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die Angebote auf unserer Homepage sind immer vollständig und aktuell. Das gilt auch für die verschiedenen Plattformen für Immobilien.
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichem Geld gefördert werden. Sie wollen eine Sozialwohnung mieten? Dann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den bekommen Sie beim Wohnungsamt oder beim Bezirksamt.
Sie brauchen einen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen wollen. Sie bekommen den Schein von der Stadt oder Gemeinde. Dafür darf Ihr Einkommen nicht zu hoch sein. Genauere Informationen bekommen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
Sie wollen eine unserer Wohnungen mieten? Dann müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Oder Sie müssen Bürger der EU sein. Vielleicht haben Sie auch eine gültige Erlaubnis, in Deutschland zu leben. Dann können Sie auch eine Wohnung mieten.
- Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website.
- In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“.
Füllen Sie das Formular aus und senden es ab. - Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail.
Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen. - Wir prüfen Ihre Angaben.
- Vielleicht laden wir Sie zur Besichtigung der Wohnung ein.
Dafür erhalten Sie eine extra E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung. - Nachdem Sie die Wohnung besichtigt haben, haben Sie vielleicht Interesse.
Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus.
Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung. - Wir prüfen die Daten.
- Vielleicht laden wir Sie zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
- Vielleicht werden Sie Mieter:in bei uns.
Sie haben uns eine Anfrage geschickt. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Schicken Sie uns dann weitere Informationen. Dann können wir Ihre Anfrage bearbeiten. Wir prüfen dann Ihre Informationen.
Danach wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir feste Regeln gemacht. Die Regeln sind für alle gleich. Zum Beispiel ist wichtig, wie viele Personen in der Wohnung leben wollen. Und es ist wichtig, ob es eine Sozialwohnung ist oder nicht. Sie bekommen nach spätestens 5 Werktagen eine Rückmeldung von uns.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Falsche Angaben werden rot eingerahmt.
Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte: E-Mail senden
Wir haben Ihre Anfrage bekommen. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns weitere Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn Sie für uns als Interessent möglich sind, können wir einen Besichtigungstermin machen.
- Wie viele Personen wohnen in der Wohnung und wie groß ist die Wohnung?
- Ist es eine Sozialwohnung oder eine normale Wohnung?
Wir behandeln alle gleich. Wir vergeben unsere Wohnungen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Das heißt, es ist egal:
- wie alt Sie sind
- welche Religion Sie haben
- welche Hautfarbe Sie haben
- ob Sie ein Mann oder eine Frau sind
- woher Sie kommen
- wen Sie lieben.
Es gibt viele verschiedene Menschen in der Gesellschaft. Das ist auch in unserem Unternehmen so. Und das ist gut so. Wir achten darauf und finden das wichtig. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website.
Sie haben die Wohnung besichtigt und haben weiter Interesse? Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Sie bekommen den Link zum Formular in der E-Mail mit dem Termin. Nach Ihrer Rückmeldung prüfen die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben. Sie machen auch eine Schufa-Abfrage. Wenn alles in Ordnung ist, laden wir Sie vielleicht zu einem Kennenlerngespräch ein. Das Gespräch ist dann in einem unserer Servicecenter.
Es gibt immer mehrere Interessenten für eine Wohnung. Diese Interessenten bekommen von uns Angebote. Die Angebote sind nicht verbindlich.
Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu machen. Und Sie sollten auf E-Mails von uns antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.
Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut. Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.
Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.
Ja, auf unserer Internetseite können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren. Sie können auch mit uns Kontakt aufnehmen.
Es ist wichtig, welches Land Sie im Play Store eingestellt haben. Davon ist abhängig, welche Inhalte Sie sehen. Apps, Spiele und andere Inhalte können in jedem Land unterschiedlich sein.
Bitte schauen Sie zuerst, ob Sie Ihre Daten richtig eingegeben haben. Ist Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort richtig? Sie können das Passwort sehen, wenn Sie auf das Auge klicken.
Achten Sie darauf, dass Sie kein Leerzeichen hinter Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort gemacht haben.
Wenn die Meldung „Systemstörung“ kommt, versuchen Sie es bitte später noch einmal.
Es gibt eine Mieter-App. Die App heißt „mittendrin wohnen“. Die App ist kostenlos. Sie bekommen die App im Google Play Store und im App Store von Apple.
1. App herunterladen
Sie laden die App kostenlos im Google Play Store oder im App Store von Apple herunter.
2. Registrieren
Sie haben von uns einen Brief mit Ihren Registrierungsdaten bekommen. Wenn Sie den Brief nicht bekommen haben, melden Sie sich bei unserem Kunden-Service. Die Telefonnummer ist 08003331110. Sie können auch eine E-Mail senden. Wir schicken Ihnen dann Ihre Registrierungsdaten.
3. Bestätigungsmail
Sie bekommen von uns eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie eingegeben haben. Damit bitten wir Sie, die Registrierung in der App fertig zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!
4. Login
Jetzt können Sie sich in der Mieter-App anmelden und alle Funktionen nutzen.
Bitte machen Sie die folgenden Einstellungen:
Öffnen Sie die Einstellungen auf Ihrem Gerät. Suchen Sie unter “Allgemein” nach dem Punkt “Sicherheit” und öffnen ihn. Jetzt suchen Sie die Option “Unbekannte Herkunft” (oder “Unbekannte Quellen”) und aktivieren diese. Nun können Sie Apps (APK-Dateien) installieren, die nicht aus dem Play Store kommen.
Laden Sie diese Datei mit Ihrem Gerät herunter: APK-Datei herunterladen.
Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie Ihre Daten richtig eingegeben haben.
Haben Sie den Datenschutzhinweis und die Nutzungsbedingungen bestätigt? Sie können dafür die Kästchen anklicken.
Bitte beachten Sie: Sie können leider keine Mailadressen mit „+“ für die Registrierung benutzen. Solche Adressen werden bei Gmail oft als zusätzliche Adressen angelegt. Aber ein Teil der Systeme kann diese Adressen nicht unterstützen.
Sie können sich nicht registrieren, obwohl Ihre Eingaben richtig sind? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service. Sie erreichen den Kunden-Service unter der Telefonnummer 08003331110 oder per E-Mail.
Sie sind neuer Mieter und haben unsere E-Mail bekommen? In der E-Mail sind Informationen zur Mieter-App und zum Mietvertrag.
Sie bekommen eine E-Mail von uns. Bitte beachten Sie: Sie können sich nicht sofort in unserer App anmelden. Das ist aus technischen Gründen erst am nächsten Tag möglich.
Sie können sich auch am nächsten Tag nicht registrieren? Dann melden Sie sich bitte bei unserem Kunden-Service. Die Telefonnummer ist 08003331110. Sie können sich auch per E-Mail melden.
Ihre Vertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Sie finden die Nummer auch auf allen Briefen, die wir direkt an Sie schicken.
Ihre Vertragsnummer beginnt mit einem großen S und hat insgesamt 9 Zahlen. Zum Beispiel: S123456789. Oder Ihre Vertragsnummer beginnt mit einer Zahl und hat insgesamt 10 Zahlen. Zum Beispiel: 1234567891.
Sie können Ihre Vertragsnummer nicht finden? Dann fragen Sie bitte unseren Kunden-Service. Die Telefonnummer ist 08003331110. Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Wir haben Ihnen Ihre Geschäftspartnernummer in dem Brief zur Mieter-App mitgeteilt.
Sie haben das Anschreiben nicht mehr? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service. Die Telefonnummer ist 08003331110. Sie können sich auch per E-Mail melden.
Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise, wenn Sie Ihr Passwort vergeben.
- Nutzen Sie mindestens 8 Zeichen.
- Verwenden Sie mindestens einen Großbuchstaben und einen Kleinbuchstaben.
- Verwenden Sie mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen.
Nur eine Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat, bekommt Zugang zur Mieter-App. Das ist wichtig für die Technik und den Datenschutz. Für jede Wohnung kann es nur eine Anmeldung geben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Zugangsdaten sicher sind.
Sie bekommen von uns eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie eingegeben haben. Damit bitten wir Sie, sich in der App zu registrieren. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Sie haben mehrere Verträge bei uns? Dann bekommen Sie auch mehrere Briefe von uns. Das ist aus technischen Gründen so. Die Briefe sind zur Mieter-App. Sie müssen sich nur einmal in der Mieter-App anmelden. Das gilt, wenn die Geschäftspartnernummer gleich ist. Dann können Sie die anderen Briefe wegwerfen. Haben Sie verschiedene Geschäftspartnernummern? Dann melden Sie sich bitte für jeden Vertrag an. Sie können dafür nicht die gleiche Mailadresse nutzen.
Sie haben eine Geschäftspartnernummer für den Wohnungsmietvertrag und eine andere für den Stellplatzmietvertrag? Dann müssen Sie sich für beide Verträge extra registrieren. Sie müssen dann auch zwei Accounts benutzen. Das passiert zum Beispiel, wenn 2 Personen zusammen eine Wohnung mieten. Aber nur eine Person mietet den Stellplatz oder die Garage. Sie können dafür nicht die gleiche Mailadresse nutzen.
Sie können bis zu 12 Monate in der App eingeloggt bleiben. Das gilt, wenn Sie sich nicht selbst ausloggen. Besonders bei Smartphones ist das wichtig. Manche Smartphones gehen nicht schnell in die Bildschirmsperre. Dann sollten Sie sich nach der Benutzung ausloggen. Das können Sie unter Konto ganz unten machen.
Gehen Sie in dem blauen Menü unten auf „Schaden“. Hier können Sie einen neuen Schaden melden. Sie bekommen auch eine Hilfestellung, wenn es ein Notfall ist. Hier finden Sie auch die Telefonnummer von unserem Technischen Notdienst. Der Technische Notdienst ist für Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten.
Sie wollen einen neuen Schaden über die App melden? Dann wählen Sie auf der Übersichtseite das richtige Thema aus. Sie sind sich nicht sicher, welches das richtige Thema ist? Dann klicken Sie auf das i. Dort finden Sie mehr Informationen.
Bei kleinen Schäden können Sie sich direkt an den Handwerker wenden. Hier werden Ihnen die Firma, die Telefonnummer und die Mailadresse angezeigt. Sie können den Handwerker direkt beauftragen und einen Termin vereinbaren. Das ist für Sie kostenlos und garantiert eine schnelle Bearbeitung.
Bei größeren Schäden können Sie uns diese über die App melden. Dafür benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Bitte beschreiben Sie den Schaden kurz. Manchmal ist auch ein Foto hilfreich. Sie haben hier die Möglichkeit, eines hochzuladen. Bitte geben Sie noch Ihre Telefonnummer an, falls wir Fragen haben sollten. Klicken Sie dann auf „Absenden“. Dann bekommt der zuständige Mitarbeitende eine Nachricht und meldet sich bei Ihnen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kunden-Service. Die Telefonnummer ist 08003331110. Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Ihren Mietvertrag finden Sie in der Mieter-App unter „ Vertrag “. Sollte er dort nicht sein, können Sie ihn über das Anliegen „Kopie Mietvertrag“ aus der App heraus anfordern. Wählen Sie die Bereitstellung in der App, wird er Ihnen dort nach der Bearbeitung bereitgestellt und Sie sparen sich die Postzustellung.
Sie können Ihre Mailadresse ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird automatisch verarbeitet. Sie bestätigen die neue Adresse per E-Mail.
Sie können Ihre Telefonnummer ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird automatisch bearbeitet.
Gehen Sie in der Mieter-App auf „Konto“ und wählen dann „Mein Kundenkonto“ aus. Hier finden Sie den Button „Passwort ändern“.
- Sie übernehmen die Wohnung unrenoviert, wenn im Vertrag nichts anderes steht.
- Die Wände, Decken und Flächen sind für das Streichen oder Tapezieren vorbereitet.
- Nach Ihrem Einzug können Sie die Wohnung renovieren.
Das gilt für die ganze Zeit, in der Sie die Wohnung mieten.
Bitte zum Termin mitbringen:
- Unterschriebenen Mietvertrag
- Nachweise über die Zahlung der ersten Miete und der Kaution.
- Den Wohnungsschlüssel bekommen Sie von unserem Objektmanagement.
Sie bekommen den Schlüssel in der Wohnung. - Für die Schlüsselübergabe müssen Sie einige Dinge zeigen.
Sie müssen den Mietvertrag unterschreiben.
Sie müssen auch zeigen, dass Sie die erste Miete und die Kaution bezahlt haben.
- Nach einem Umzug haben Sie 2 Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
- Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorzeigen.
- Diese Bestätigung bekommen Sie von uns, wenn Sie die Wohnung bekommen.
- Wenn eine weitere Person in die Wohnung zieht, bekommen Sie die Wohnungsgeberbestätigung und die Zuzugsgenehmigung zusammen.
Die Zuzugsgenehmigung müssen Sie schriftlich beantragen.
Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
Für die Ummeldung brauchen Sie diese Dokumente:
- Personalausweise oder Reisepässe der Personen, die Sie anmelden wollen.
- Das Meldeformular des Einwohnermeldeamts.
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden der Kinder, die mit Ihnen umziehen.
- Die Bestätigung des Wohnungsgebers.
- Die Bestätigung des Vermieters oder Hauptmieters, dass Sie eingezogen sind.
Das brauchen Sie, wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen. - Vielleicht brauchen Sie auch eine Heiratsurkunde.
Das Meldeformular bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt. Haben Sie schon eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung? Diese 2 Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig.
- Sie können frei wählen, bei welchem Anbieter Sie Strom und Gas kaufen.
- Sie haben die Schlüssel bekommen?
Dann haben Sie 24 Stunden Zeit, sich bei einem Stromanbieter anzumelden.
Sonst bekommen Sie automatisch den teureren Grundversorger.
Dann können Sie erst nach 14 Tagen wechseln. - Tipp: Machen Sie den Stromvertrag am besten schon vor dem Einzug.
Dann klappt alles rechtzeitig. - Wichtig: Bitte schreiben Sie den Zählerstand auf, wenn Sie die Schlüssel bekommen oder einziehen.
- Der Festnetzanschluss ist bei Einzug meistens vorbereitet.
- Sie können den Anschluss beim Telefonanbieter anmelden, abmelden oder ummelden.
- Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet finden Sie hier.
- Wir empfehlen Ihnen ganz deutlich:
Machen Sie eine Haftpflichtversicherung und eine Hausrat-Versicherung. - Die Gebäude-Versicherung gilt nicht für Schäden an Ihren Sachen.
- Sie haben etwas kaputt gemacht?
Dann gibt es keinen kostenlosen Reparatur-Service.
Das Objektmanagement schreibt Ihren Namen auf die Klingel und den Briefkasten.
- Vorsicht: Wenn Sie den Schlüssel verlieren, kann es teuer werden.
- Der Grund: Die Schließanlage muss dann neu gemacht werden.
- Die Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für den Schlüssel und die neue Schließanlage bezahlt werden.
- Sie haben eine Schließanlage?
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service. - Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel machen.
- Wichtig:
Sie müssen die Kosten für zusätzliche Schlüssel selbst bezahlen. - Wenn Sie nicht mehr bei uns mieten, geben Sie bitte alle Schlüssel ab.
Sie geben die Schlüssel bei unserem Objektmanagement ab.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Sie haben den Schlüssel verloren?
Bitte informieren Sie uns sofort.
Wenden Sie sich dafür an unseren Kunden-Service. - Haben Sie eine Schließanlage?
Dann kann es sehr teuer werden, wenn Sie den Schlüssel verlieren. - Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Sind die Kosten für den Schlüsselverlust und den Austausch der Anlage mitversichert? - Wir empfehlen Ihnen dringend:
Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung und eine Hausrat-Versicherung ab.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Wichtig: Sie brauchen eine schriftliche Erlaubnis.
- Sie dürfen nichts am Gebäude verändern, wenn Sie keine Erlaubnis haben.
- Schicken Sie uns Ihre Frage bitte schriftlich.
Das geht per E-Mail oder per Post. - Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
- Wichtig: Sie brauchen eine schriftliche Erlaubnis.
- Sie dürfen nichts am Gebäude verändern, wenn Sie keine Erlaubnis haben.
- Schicken Sie uns Ihre Frage bitte schriftlich.
Das geht per E-Mail oder per Post.
- Ohne unsere Erlaubnis dürfen Sie das nicht.
- Ihr Gebäude hat einen Breitbandkabelanschluss?
Dann brauchen Sie keine Satellitenschüssel.
Das gilt auch, wenn Ihr Gebäude eine Gemeinschaftssatellitenantenne hat.
Oder es gibt eine SAT/ZF-Anlage mit Fernsehprogrammen und Radioprogrammen.
Vielleicht bekommen Sie auch genug Fernsehprogramme in Ihrer Sprache.
Das geht dann über den Breitbandkabelanschluss oder das Internet.
- Sie haben persönliche Daten geändert, die für den Mietvertrag wichtig sind?
Zum Beispiel haben Sie Ihren Namen oder Ihre Bankverbindung geändert? - Sie haben Beschwerden?
- Sie wollen Anträge stellen?
Zum Beispiel für Umbauten oder weil Sie ein Tier halten wollen.
Nutzen Sie dafür auch gerne unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!
- Auf dem Mietvertrag.
- Auf allen Briefen, die wir direkt an Sie schicken.
- Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
- Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 08003331110 anrufen.
Ihre Miete muss spätestens am 3. Arbeitstag eines neuen Monats auf unserem Konto sein.
Die Bankverbindung für Ihre Mietzahlung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Nein. Ihre Miete muss spätestens am 3. Arbeitstag eines neuen Monats auf unserem Konto sein.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können wir die Miete direkt von Ihrem Konto abbuchen.
- Wir schicken Ihnen gerne das Formular.
Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um das Formular zu bekommen.
Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden. - Achtung: Haben Sie auch einen Stellplatz oder eine Garage bei uns gemietet?
Dann müssen Sie dafür ein extra SEPA-Lastschriftmandat abgeben.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
Schicken Sie uns gerne eine Anfrage über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot. Sie können sich auch an unsere Mietschuldnerberatung wenden.
Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da. Sie haben Fragen zur Beratung bei Mietschulden? Der Kunden-Service gibt Ihre Frage an die richtige Person weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Wir schicken Ihnen gerne eine Mietbescheinigung.
- Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um die Bescheinigung zu bekommen.
Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld.
- Die Betriebskosten sind zum Beispiel die Kosten für Wasser und Kanal, Müll, Heizung und Strom.
Aber auch die Reinigung von Haus und Straße gehört dazu.
Außerdem gibt es den Winterdienst, den Hauswart, die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung.
Auch die Wartung von technischen Anlagen gehört zu den Betriebskosten. - Welche Betriebskosten Sie genau zahlen müssen, steht in Ihrem Mietvertrag.
- Betriebskosten sind Kosten, die immer wieder entstehen.
Sie entstehen durch die Nutzung der Wohnung, des Gebäudes und des Grundstücks.
Zusammen mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie meistens eine Vorauszahlung für die Betriebskosten.
Sie bekommen jedes Jahr eine Abrechnung über Ihren Anteil an den Kosten. - Welche Betriebskosten Sie genau zahlen müssen, steht in Ihrem Mietvertrag.
- Spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
- Wir müssen alle Kosten und Rechnungen von anderen Dienstleistern haben.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kunden-Service. Ihre Frage wird dann an den richtigen Fachbereich weitergeleitet.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
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Vielleicht wird das Wasser für die Wohnung mit der Heizung warm gemacht. Dann gibt es auch im Sommer Heizkosten. Die Kosten für das warme Wasser sind von der Temperatur abhängig. Wie man die Kosten berechnet, steht in der Heizkostenverordnung.
Haben Sie wegen der Preiserhöhungen eine hohe Rechnung für Energie bekommen? Droht Ihnen der Energieversorger, den Anschluss zu sperren, weil Sie die Rechnung nicht bezahlen können? Können Sie die Heiznebenkosten aus der Jahresrechnung der NHW nicht bezahlen?
Sie sind in einer solchen Situation? Dann kann Ihnen das Land Hessen vielleicht helfen. Es gibt einen Fonds, der Härtefallfonds Energieschulden heißt. Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Hilfe zu bekommen.
Welche Voraussetzungen das sind und was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie im Flyer der Verbraucherzentrale Hessen.
Wir sind Ihr Vermieter. Ab Januar 2023 müssen wir einen Teil der CO2-Kosten bezahlen. Die Kosten entstehen, wenn Sie Ihre Wohnung heizen. Wie viel wir bezahlen müssen, ist von dem Gebäude abhängig. Es geht darum, wie viel CO2 das Gebäude produziert.
Ihre Wohnung hat eine Zentralheizung und die NHW betreibt diese Heizung? Dann müssen Sie nichts tun. Wir zahlen einen Teil der CO2-Kosten für Sie. Sie bekommen das Geld automatisch in der Heizkostenabrechnung.
Sie haben direkt einen Vertrag mit einem Energieversorger gemacht? Der Vertrag ist für die Heizung Ihrer Wohnung? Auch dann zahlen wir einen Teil der CO2-Kosten.
Das geht ganz einfach. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen.
Wir berechnen dann für Sie Ihre Erstattung. Wir schreiben Ihnen diesen Betrag in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.
Die Verbrauchsinformation informiert Mieterinnen und Mieter über ihren Verbrauch von Heizenergie und Wasser.
Die Verbrauchsinformation hilft Mieterinnen und Mietern. Sie können besser und schneller erkennen, wie sie Energie sparen können. Damit schützen Sie die Umwelt und sparen Geld.
Hat eine Mietwohnung Messgeräte, die man aus der Ferne ablesen kann? Dann muss der Vermieter den Mieterinnen und Mietern jeden Monat eine Information geben. Die Information muss über den Verbrauch sein.
Es gibt Messgeräte, die man von außen ablesen kann. Man muss dafür nicht in die Wohnung.
Die gesetzliche Grundlage ist die aktuelle Heizkostenverordnung. Informationen finden Sie im Paragraph 6a.
Die Verbrauchsinformation enthält:
- Ihren Verbrauch im letzten Monat.
- Ein Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem Monat davor.
- Ein Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem gleichen Monat im Jahr davor.
Das geht nur, wenn diese Daten gespeichert wurden. - Ein Vergleich mit einem durchschnittlichen Energieverbraucher.
Dafür sind zum Beispiel die Energieart und die Gebäudegröße wichtig.
Der Verbrauch wird in Kilowattstunden angegeben.
Sie bekommen Informationen über die Heizung und das warme Wasser. Sie bekommen keine Informationen über den Verbrauch von kaltem Wasser.
Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.
Sie bekommen eine Information über den Verbrauch, wenn:
- Ihre Wohnung ist an eine Heizanlage angeschlossen.
Die Kosten werden nach der Heizkostenverordnung verteilt. - Die Messgeräte in Ihrer Wohnung sind fernauslesbar.
Das heißt, man kann die Geräte ohne Zugang zur Wohnung ablesen. - Ihre monatliche Miete enthält eine Vorauszahlung für die Heizkosten.
Sie haben einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen? Zum Beispiel für Fernwärme oder Gas? Dann bekommen Sie von uns keine Informationen über Ihren Verbrauch.
Ja, weil die Kosten zu den Heizkosten gehören.
Die Mieter bekommen Informationen darüber, wie viel Energie sie verbraucht haben. Diese Informationen bekommen sie mit der Heizkostenabrechnung. Die Mieter müssen dafür bezahlen. Das gilt auch für die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung.
Das steht in der Heizkostenverordnung im Paragraph 7 (2).
Die Verbrauchsinformation hilft Ihnen, Energie zu sparen. Es geht um Heizkosten und den Verbrauch von Warmwasser. Die Heizkostenabrechnung bekommen Sie einmal im Jahr. Das reicht nicht aus.
Wir geben Ihnen jeden Monat eine Information über Ihren Verbrauch.
Nein, das geht nicht.
Der Vermieter muss jeden Monat die Verbrauchsinformation erstellen. Er muss die Information den Mieterinnen und Mietern geben.
Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.
Wir senden Ihnen die Verbrauchsinformation per Post oder per E-Mail. In Zukunft bekommen Sie die Verbrauchsinformation auch über unsere Mieter-App.
Der Versand per E-Mail und über die Mieter-App ist kostenlos für Sie.
Sie wollen die Verbrauchsinformation per E-Mail bekommen? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail. Teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit.
Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse zuordnen können. Deshalb müssen Sie uns in der E-Mail diese Informationen geben:
- Ihre Mietvertragsnummer
- Ihren Vornamen und Nachnamen
- Ihre Adresse.
Die Kaution ist so hoch wie 3 Nettokaltmieten.
Sie müssen die Kaution zahlen, bevor Sie den Schlüssel bekommen.
- Ihre Mietkaution ist auf einem Konto bei der Aarealbank AG.
Das Konto ist ein Treuhandsammelkonto.
Das bedeutet, dass die Bank das Geld für Sie verwaltet.
Sie bekommen dafür Zinsen.
Die Zinsen sind so hoch, wie bei einem normalen Sparkonto mit 3 Monaten Kündigungsfrist. - Im Moment sind die Zinsen 0,01 Prozent hoch.
- Sie brauchen genauere Informationen zu Ihrer Mietkaution?
Dann melden Sie sich bitte bei dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin für die Mietenbuchhaltung.
Sie müssen Ihre Wohnung in einem guten Zustand zurückgeben. Dann bekommen Sie Ihre Kaution so schnell wie möglich.
Nein, das ist nicht möglich.
- Sie dürfen nur Umlufthauben benutzen.
- Sie müssen die Dunstabzugshaube regelmäßig reinigen.
- Sonst kann es in der Küche brennen.
- Das Fett kann sich entzünden, wenn es heruntertropft.
- Deshalb müssen Sie den Fettfilter alle 2 bis 4 Wochen reinigen.
- Benutzen Sie heißes Wasser und Spülmittel.
- Wenn das Fett hart ist, müssen Sie den Filter einweichen.
Das dauert mehr als 60 Minuten. - Sie können den Filter auch in der Spülmaschine reinigen.
- Wo?
An Leitungen für Kaltwasser, Warmwasser und Heizwärme. - Die Absperr-Vorrichtungen werden im Notfall oder bei einer Reparatur genutzt.
- Es können sich Dinge in den Leitungen sammeln.
Zum Beispiel Kalk oder Rost.
Dann funktionieren die Absperr-Vorrichtungen nicht mehr gut. - Deshalb sollten Sie die Absperr-Vorrichtungen 2 Mal im Jahr schließen und wieder öffnen.
- Sie sollten dabei darauf achten, dass kein technisches Gerät läuft.
Zum Beispiel eine Waschmaschine.
- Wo?
In Bädern und Toiletten ohne Fenster. - Der Ventilator bringt die verbrauchte Luft nach draußen.
- Das Ansaug-Gitter muss sauber sein, damit die Luft gut wechseln kann.
- Reinigen Sie das Ansaug-Gitter, wenn es nötig ist.
- Reinigen Sie das Filter-Vlies von dem Ventilator 1 Mal im Jahr.
- Sie können das Filter-Vlies auch wechseln.
- Dafür brauchen Sie kein Werkzeug.
- Lüftung
Für den sicheren Betrieb ist genug Luft nötig.
Die Luft muss durch Öffnungen in Fenstern und Türen kommen.
Machen Sie die Öffnungen nicht zu.
Sonst ist es gefährlich für Ihre Gesundheit und Ihr Leben. - Abgas-Überwachung
Die Gasfeuerstelle hat eine Abgas-Überwachung.
Wenn Abgase austreten, schaltet sich die Gasfeuerstelle aus.
Wenn das passiert, lüften Sie den Raum.
Nach 10 Minuten können Sie die Gasfeuerstelle wieder einschalten.
Wenn sich die Gasfeuerstelle immer wieder ausschaltet, rufen Sie eine Wartungsfirma an.
Sie finden die Telefonnummer in der Handwerkerliste. - Wartung
Die Gasfeuerstelle wird regelmäßig gewartet.
- Wenn die Toilette verstopft ist, weil der Mieter etwas falsch gemacht hat, muss der Mieter bezahlen.
- Man darf keinen Müll in die Toilette werfen.
Das gilt auch für Essensreste und Dinge für die Körperpflege.
Zum Beispiel Windeln oder Tampons.
Sonst kann die Toilette verstopfen. - Wenn das Geschirr fettig ist, muss man es mit warmem Wasser spülen.
Dann löst sich das Fett und der Abfluss verstopft nicht. - Wenn das Rohr trotzdem verstopft ist, machen Sie bitte nichts selbst.
Rufen Sie den Handwerker an, der dafür zuständig ist.
Sie finden den Handwerker in unserer Firmenliste.
Wenn wir geschlossen haben, rufen Sie unseren Notfallservice an.
NHW und Vodafone wollen zusammenarbeiten. Vodafone soll dafür sorgen, dass es in den NHW-Vierteln ein Glasfasernetz gibt. Das haben die beiden Unternehmen zusammen beschlossen.
In einigen Stadtteilen wird schon Glasfaser gebaut. Bis 2035 sollen alle NHW-Gebäude einen Glasfaseranschluss haben. Das ist unser Ziel. In ganz Hessen sollen alle Quartiere der NHW davon etwas haben.
Wir arbeiten mit einem bestimmten Partner zusammen. So können wir sicher sein, dass es keine Probleme gibt. Es soll nicht zu viele verschiedene Anbieter und Techniken geben. Vodafone legt die Kabel in jede einzelne Wohnung. Das ist mit der NHW abgesprochen.
Das ultraschnelle Internet über Glasfaser ist immer gleich schnell. Für die wenigsten unserer Mieterinnen und Mieter ist es nötig. Alle Gebäude haben schon ein sehr schnelles Internet. Das Internet kommt über ein Breitbandkabel. Überlegen Sie, ob Sie wirklich einen superschnellen Vertrag brauchen. Und schauen Sie auf den Preis für die ganze Zeit des Vertrags.
Alle Mieter sollen die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss haben. Deshalb können Mieter keine einzelnen Aufträge machen. Das würde den Ausbau nicht schneller machen.
Sie sind Mieter? Dann müssen Sie für den Ausbau nichts bezahlen.
In den einzelnen Landkreisen gibt es verschiedene Möglichkeiten, Glasfasernetze zu fördern. Das ist für unsere Mieter nicht wichtig. Der Glasfaseranschluss ist für die Mieter immer kostenlos.
Mehrere Glasfaserleitungen in einem Gebäude würden zu Problemen führen. Deshalb wird es nur eine Verbindung geben. Die Verbindung macht Vodafone.
Sie können natürlich frei wählen, welchen Anbieter Sie wollen. Jeder Anbieter soll das Glasfasernetz nutzen können. Dafür braucht der Anbieter einen Vertrag mit Vodafone.
Nur der Hauseigentümer kann das machen. Wenn Vodafone in Ihrer Straße Glasfaser verlegt, kümmern wir uns um den Anschluss im Haus. Die Mieter müssen nichts tun.
In einigen Gebäuden gibt es schon Glasfaser. Sie müssen uns danach fragen.
Die NHW-Gebäude sollen Glasfaseranschlüsse bekommen. Das sind fast 60.000 Wohnungen. Das ist unser Ziel bis 2035.
Bitte sagen Sie dem Anbieter, dass er sich an den Besitzer des Gebäudes wenden soll.
Sie wollen vielleicht einen Vertrag abschließen. Überlegen Sie, ob Sie wirklich einen sehr schnellen Vertrag brauchen. Und schauen Sie auf den Preis für die ganze Zeit des Vertrags. Der Anbieter kann Ihnen im Moment kein Glasfaser-Internet geben. Deshalb können Sie den Vertrag jederzeit zurücknehmen.
In einigen Gebäuden gibt es schon Glasfaser. Sie müssen uns danach fragen.
In den Gebäuden der NHW werden Glasfaserkabel verlegt. Das macht die Firma Vodafone im Auftrag der Firma MET. Für alle Gebäude zusammen ist ein Zeitraum bis 2035 geplant. Bitte beachten Sie: Die genauen Pläne für die einzelnen Gebäude gibt es noch nicht.
Ihr Gebäude ist an das Glasfasernetz angeschlossen? Dann können Sie bei jedem Anbieter ein Glasfaserprodukt buchen. Das gilt natürlich auch für Vodafone.
Ja, bei Privatgrundstücken braucht man immer eine Erlaubnis vom Besitzer.
Sie können einen privaten Vertrag abschließen. Das geht unter der Telefonnummer 08005054411. Es geht auch im Vodafone-Shop oder online unter www.bewohnerplus.de/kabeltv. Sie können den Vertrag auch bei Ihrem Medienberater abschließen.
Über die TV-Dosen können Sie nur TV, Internet und Telefon von Vodafone bekommen. Über die Telefondose können Sie Internet oder TV über das Internet bekommen. Das nennt man dann IPTV. Das können Sie bei der Telekom oder anderen Anbietern buchen.
Sie brauchen einen Vertrag mit Vodafone, damit Sie TV empfangen können. Der Vertrag muss für Sie persönlich sein.
Das hängt davon ab, wo Sie sind. In Hessen ist der DVB-T Empfang meistens gut.
Sie können mit einer Antenne DVB-T empfangen. Bei DVB-T sind die öffentlich-rechtlichen Sender immer dabei. Ob Sie in Ihrer Wohnung DVB-T empfangen können, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie können bei Vodafone einen TV-Anschluss bestellen.
Die Telefonnummer ist 08005054411. - Sie können die öffentlich rechtlichen Sender über DVB-T empfangen.
Dafür brauchen Sie eine eigene Antenne.
Das ist kostenlos.
Aber es kommt darauf an, wo Sie wohnen. - Sie können über Ihren Internetanschluss IPTV empfangen.
Dafür muss Ihr Internet schnell genug sein.
Über das Breitbandkabel können Sie bei Vodafone bleiben. Über die Telefondose können Sie auch bei der Telekom oder anderen Anbietern sein.
Das kostenlose Internetangebot gibt es ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Bitte klären Sie bei Vodafone, was mit Ihrem Modem oder Receiver passiert. Die Telefonnummer ist 08000009969.
Unter der Telefonnummer 08005054411.
Die NHW ist Eigentümerin von bestimmten Flächen. Deshalb hat die Stadt dort nichts zu sagen. Aber die NHW muss sich an die Gesetze halten. Das heißt, sie muss dafür sorgen, dass Rettungskräfte auf die Grundstücke kommen. In großen Städten parken viele Menschen falsch. Sie parken zum Beispiel vor Feuerwehrzufahrten oder Mülltonnenplätzen. Das passiert zum Beispiel in Wiesbaden, Offenbach und Frankfurt oft. Deshalb hat die NHW Verträge mit Abschleppdiensten gemacht. Die Abschleppdienste haben alle Klagen vor Gericht gewonnen, weil das Gesetz klar ist.
Was tun, wie finde ich mein Auto?
Wenn das Auto weg ist, ruft man zuerst bei der örtlichen Polizeiwache an. Die Polizei kann direkt sagen, ob das Auto abgeschleppt wurde und wohin. Aber das gilt nicht, wenn ein privates Unternehmen abgeschleppt hat. Das ist eine Regel vom Datenschutz. Private Unternehmen schleppen zum Beispiel auf Privatparkplätzen von Supermärkten ab. Oder auf Parkplätzen von privaten Eigentümern wie der NHW. Unsere Mieter:innen kennen die Abschleppdienste für ihre Grundstücke.
Für andere Menschen kann es schwierig werden. Sie müssen viele Telefonate führen, um herauszufinden, welches Unternehmen ihr Auto abgeschleppt hat. Das Abschleppen ist teuer und kostet ungefähr 400 Euro. Man muss das Geld direkt vor Ort bezahlen. Außerdem sollte man den Personalausweis und den Fahrzeugschein dabei haben, um das Auto zurückzubekommen.
Hier darf man nicht parken.
- vor Feuerwehr-Einfahrten
- vor abgesenkten Bordsteinen
- 5 Meter vor und hinter Kreuzungen
- 5 Meter vor und hinter Einmündungen
- vor Grundstücks-Einfahrten und Grundstücks-Ausfahrten
- immer bei einem Parkverbotsschild.
Die Feuerwehr muss immer schnell an den Einsatzort kommen. Wenn die Feuerwehrzufahrt zu eng ist, ist das gefährlich. Das gilt auch, wenn die Zufahrt nur ein bisschen zu eng ist. Die Feuerwehr muss dann vielleicht Autos zur Seite schieben. Das kostet Zeit und ist gefährlich. Außerdem kann es für die Autofahrer eine Strafe geben. Die Feuerwehrzufahrt muss immer frei sein.
Wenn Sie vor den Mülltonnen parken, wird Ihr Auto sofort abgeschleppt. Das kostet Sie Geld. Wenn die Mülltonnen nicht geleert werden können, ist das schlecht. Dann muss man die Mülltonnen an einem anderen Tag leeren. Das kostet extra Geld. Dieses Geld muss dann leider die Hausgemeinschaft bezahlen.
Das Fahrzeug steht im Weg. Es ist egal, ob es auf der Straße oder auf dem Grundstück von NHW steht. Es ist erlaubt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Gerichte sagen, der Falschparker stört den Besitzer.
- Die Mieter:innen oder eine Firma reinigen.
- Sie sind nicht sicher?
Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da.
Der Kunden-Service leitet Ihre Frage an das richtige Servicecenter weiter. - Wenn die Mieter:innen reinigen, dann machen das alle Mieter:innen im Wechsel.
- Im Treppenhaus gibt es einen Kalender.
Der Kalender zeigt, wer wann reinigt. - Die Mieter:innen müssen die Treppe und die Fensterbänke feucht wischen.
Und sie müssen die Fenster putzen.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Die meisten Mietenden wollen eine Reinigungsfirma?
- Dann schicken Sie uns einfach ein Schreiben mit der Unterschriftenliste zu.
- Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da.
Der Kunden-Service leitet Ihr Anliegen an das Kundenmanagement weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Generell gilt: Mietende müssen Schnee räumen.
- Ausnahme: Eine Firma übernimmt den Winterdienst und die Hausreinigung.
- Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie unseren Kunden-Service.
Der Kunden-Service leitet Ihre Frage an das richtige Servicecenter weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Haustiere sind erlaubt.
- Die Haustiere dürfen andere Mieter und Mieterinnen nicht stören.
- Bestimmte Hunderassen sind nicht erlaubt.
- Größere Tiere wie Hunde brauchen eine schriftliche Erlaubnis.
- Bitte schicken Sie uns einen Antrag mit allen Daten und einem Foto des Tieres.
- Den Antrag können Sie über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot bekommen.
Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden. - Wichtig: Ein Hund muss vor dem Kauf erlaubt werden.
- Im Treppenhaus und in der Siedlung müssen Hunde an die Leine!
- Hundekot sofort wegmachen, sonst gibt es eine Strafe.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Termine: Siehe Zettel im Treppenhaus
- Lagern: Im eigenen Keller
- Erst am Abend vorher rausstellen.
- Kein Termin oder falscher Müll = wilder Sperrmüll
- Sie müssen den Müll trennen und in die richtige Tonne werfen.
Hier finden Sie eine Übersicht. - Wenn die Tonne falsch befüllt ist, wird sie nicht abgeholt.
- Die Mieterinnen und Mieter müssen dann die Kosten bezahlen.
Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt.
- Die Hausordnung finden Sie am Ende Ihres Mietvertrags und auf unserer Internetseite.
- Bitte beachten Sie auch unsere familienfreundliche Hausordnung.
- Es soll so wenig Lärm wie möglich geben.
- Musik, TV und Gespräche sollen so laut sein, wie man es in einem Zimmer hören kann.
- An Arbeitstagen ist von 13 Uhr mittags bis 15 Uhr nachmittags Mittagsruhe.
Von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens ist Nachtruhe. - Sonntage und Feiertage sind Ruhetage.
- Kinder sind unsere Zukunft.
- Achten Sie auf die Ruhezeiten und reden Sie miteinander.
- Suchen Sie zusammen eine Lösung.
- Sie sollen gut und friedlich zusammen leben können.
Zimmerlautstärke bedeutet, dass Sie Geräusche in einer Wohnung hören und nicht außerhalb der Wohnung.
- Das ist gegen den Mietvertrag.
Wir werden uns darum kümmern. - Bitte schicken Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich.
Das geht per E-Mail oder per Post. - Mehrere Zeugen und Zeuginnen müssen unterschreiben.
- Sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn.
- Seien Sie immer freundlich und höflich zu Ihren Nachbarn.
- Sprechen Sie zuerst mit der Person, die den Lärm macht.
Wenn sich nichts ändert, informieren Sie uns schriftlich.
Das können Sie per E-Mail oder per Post machen. - Schreiben Sie ein Lärmprotokoll.
- Tragen Sie den Namen und die Adresse der Person ein, die den Lärm macht.
- Schreiben Sie für jede Störung das genaue Datum auf.
- Schreiben Sie die Uhrzeit auf, wann die Störung war (von – bis).
- Beschreiben Sie die Störung möglichst genau.
- Unterschreiben Sie das Protokoll.
- Führen Sie das Protokoll immer weiter und schreiben Sie immer alles auf.
So haben Sie eine vollständige Dokumentation. - Füllen Sie das Lärmprotokoll genau aus.
Lassen Sie sich von anderen Mieter:innen bestätigen, dass es Lärm gab.
Die Mieter:innen müssen unterschreiben. - Unsere Mitarbeiter:innen prüfen dann, was man tun kann.
- Empfehlung: Elektrogrill
- Verboten: offenes Feuer auf dem Balkon.
Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich. Sie müssen die Beschwerde auch unterschreiben. Senden Sie die Beschwerde an eine dieser Adressen:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
oder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
- Fluchtwege sind: Hauszugänge, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge und Gänge auf den Trockenböden
- Fluchtwege immer freihalten!
- Im Treppenhaus keine Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen oder andere Dinge.
- Der Grund ist Brandgefahr und die Gefahr zu stolpern.
- Sie dürfen keine Dinge im Treppenhaus abstellen.
- Schuhe, Schuhschränke oder Blumentöpfe sind gefährlich.
Andere Menschen können darüber stolpern.
Und wenn es brennt, können diese Dinge lebensgefährlich sein.
- Wenn etwas kaputt ist, können Sie selbst eine Vertragsfirma beauftragen.
- Vertragsfirmen finden Sie auf der Handwerkerliste.
- Wichtig: Die Reparatur ist nur kostenlos, wenn Sie eine Vertragsfirma beauftragen.
Und die Reparatur ist nur kostenlos, wenn der Mietende den Schaden nicht gemacht hat. - Bei uns müssen Sie nichts selbst bezahlen.
Das nennt man Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung ist oft 150 Euro.
Wenn etwas Kleines kaputt ist, müssen Sie das bei anderen Vermietern selbst bezahlen.
Das müssen Sie bei uns nicht.
Kleine Reparaturen in der Wohnung.
Zum Beispiel:
- Dinge im Bad reparieren
- Fenster und Türen reparieren
- den Spülkasten reparieren.
Kleine Reparaturen am Gebäude, im Gebäude und um das Gebäude. Zum Beispiel:
- Licht im Treppenhaus, im Keller und vor dem Haus reparieren
- die Klingel reparieren
- die Briefkästen reparieren.
Bitte nutzen Sie unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um einen Schaden zu melden. Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
Unsere Servicenummer: 08003331110
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
Oder schreiben Sie uns: E-Mail senden.
- Die Geräte erkennen Rauch früh und warnen Sie mit einem lauten Signal.
- Wichtig: Sie dürfen die Geräte nicht entfernen!
- Schützen Sie die Geräte vor Schäden und Schmutz.
- Die Firmen MET, Minol, Techem oder Brunata müssen die Geräte einmal im Jahr kontrollieren.
- Der Alarm soll nicht sein?
Vielleicht ist der Alarm durch Wasserdampf passiert.
Dann drücken Sie den großen Testknopf in der Mitte. - Danach funktioniert alles wieder.
- Es gibt Störungen?
Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
- Einmal im Jahr nötig
- Man kann die Funkrauchwarnmelder von außen prüfen.
Man muss dafür nicht in die Wohnung.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner.
- Sie sollten eine Anzeige bei der Polizei machen.
- Gibt es einen Schaden am Gebäude?
Zum Beispiel an einer Tür oder einem Fenster?
Dann informieren Sie uns bitte.
Unser Kunden-Service gibt die Information an das richtige Servicecenter weiter. - Wir empfehlen Ihnen, eine Haftpflichtversicherung und eine Hausrat-Versicherung zu machen.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
- Wenn es brennt oder Sie Gas riechen, rufen Sie bitte den Notruf 112.
Das gilt auch bei großen Sturmschäden. - Wenn es tagsüber Schäden gibt, rufen Sie unseren Notfall-Service an.
Die Telefonnummer ist 08003331110.
Das gilt bei Wasserschäden oder kleinen Sturmschäden.
Tagsüber heißt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
Wenn die Heizung kaputt ist, rufen Sie bitte die zuständige Firma an. - Außerhalb der Bürozeiten rufen Sie bitte unseren Technischen Notdienst an.
Die Telefonnummer ist: 069678674-333
Das gilt für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
Es gilt auch für Mieter aus:
Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar.
Für Mieter aus anderen Orten ist die Telefonnummer: 05612861119
Das gilt für Mieter aus dem Regionalcenter Kassel und dem Servicecenter Fulda und Marburg *
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 110
- Rauchwarnmelder
- Drehen Sie den Haupthahn so schnell wie möglich zu.
- Es gibt einen Schaden?
Dann rufen Sie sofort unseren Notfall-Service an.
Die Telefonnummer ist 08003331110.
Sie können von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr abends anrufen.
Am Freitag können Sie zwischen 8 und 12:30 Uhr mittags anrufen.
Außerhalb dieser Zeiten rufen Sie bitte unseren Technischen Notdienst an.
Die Telefonnummer ist 069678674-333.
Das gilt für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
Es gilt auch für Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar.
Für Mieter aus dem Regionalcenter Kassel und dem Servicecenter Fulda und Marburg* ist die Telefonnummer: 05612861119.
Wir möchten Ihnen sagen, dass es uns sehr leid tut. Leider gibt es jetzt einige Dinge zu erledigen. Bitte schicken Sie uns die Sterbeurkunde. Dann können wir den Mietvertrag ändern. Schicken Sie die Sterbeurkunde bitte an eine dieser Adressen:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
oder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
- Wenn Sie Kinder bekommen oder Kinder ausziehen, müssen Sie uns nicht informieren.
Wir freuen uns aber, wenn Sie uns Bescheid geben. - Wenn Ihr Partner, Ihre Partnerin oder nahe Angehörige einziehen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich und mit einer Begründung.
- Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!
Sie können uns aber auch gerne eine E-Mail senden.
- Für eine kurze Zeit brauchen Sie keine Erlaubnis.
Zum Beispiel für einen Besuch. - Für eine längere Zeit oder für immer brauchen Sie eine Erlaubnis von uns.
Diese Erlaubnis heißt Zuzugsgenehmigung. - Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!
Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
Dieser leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da. Der Kunden-Service leitet Ihre Frage an das Kundenmanagement weiter. Besprechen Sie, was das für Ihren Vertrag bedeutet. So können Sie Schwierigkeiten vermeiden.
Kunden-Service
Servicenummer 08003331110
E-Mail senden
Wir brauchen eine Vollmacht von Ihnen. Nur dann dürfen wir anderen Personen Informationen über Ihren Mietvertrag geben. Bitte senden Sie uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann gerne eine Mustervollmacht zu. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte Vollmacht per E-Mail oder per Post an:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
oder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
Wir helfen Senioren beim Wohnungswechsel.
Sie müssen 3 Monate vorher kündigen. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Arbeitstag eines Monats bei uns sein. Dann zählt dieser Monat schon als Kündigungsmonat. Ein Beispiel: Sie wollen zum 31. Mai kündigen. Dann brauchen wir Ihre schriftliche Kündigung per Post bis spätestens zum 3. Arbeitstag im März.
Bitte senden Sie die Kündigung an
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
oder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
- Sie müssen 3 Monate vorher kündigen.
Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
Die Kündigung gilt dann zum Monatsende. - Bitte kündigen Sie schriftlich per Post.
- Alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben.
- Bitte senden Sie die Kündigung an
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
oder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 700755
60557 Frankfurt am Main
- Sie bekommen von uns einen Termin zur Wohnungsvorabnahme.
- Hier besprechen wir alles Weitere.
Schauen Sie bitte in Ihren Vertrag. Es gibt eine Vorabnahme für die Wohnung. Das heißt, wir schauen uns die Wohnung an, bevor Sie ausziehen. Wir sagen Ihnen dann, was Sie noch machen müssen. Das macht unser Kundenmanagement.
Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Bringen Sie alle Schlüssel mit.
Er/sie muss sich online bewerben wie jede andere Person.
Sie können keine Nachmieter vorschlagen. Sie müssen sich online auf aktuelle Wohnungsangebote bewerben. Sie können die Wohnung nicht früher zurückgeben.
- Alles, was Sie in die Wohnung eingebaut haben, müssen Sie wieder ausbauen.
- Alles, was Ihnen gehört, müssen Sie aus der Wohnung entfernen.
- Vielleicht will der nächste Mieter etwas übernehmen.
- Fragen Sie bitte Ihr Kundenmanagement bei der Vorabnahme der Wohnung.
- Als Angehörige:r benötigen wir eine Vollmacht.
- Als Erbe:in benötigen wir die Sterbeurkunde und vielleicht den Erbschein.
Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Die Arbeiten in Ihrer Wohnung dauern 8-10 Wochen. Das ist von der Menge der Arbeiten abhängig. Wenn das ganze Haus und die Außenanlage neu gemacht werden, dauert es länger. Es kann mehrere Monate oder bis zu einem Jahr dauern. Einen genauen Zeitplan bekommen Sie von Ihrem Servicecenter. Das passiert, wenn die Modernisierung beginnt.
Während der Maßnahme fallen keine zusätzlichen Kosten an. Das gilt nur, wenn man keine besonderen Wünsche hat. Nach der Maßnahme kann die Miete höher werden. Die Mieterhöhung wird nach dem Gesetz berechnet. In der Ankündigung der Modernisierung wird die Mieterhöhung erklärt. Der Mieter muss helfen, dass die Modernisierung durchgeführt werden kann.
Ja, wir modernisieren die Wohnungen, während Sie darin wohnen. Wir stellen zum Beispiel Toilettencontainer und Kochmöglichkeiten zur Verfügung. Aber an den normalen Arbeitstagen ist es eine Baustelle.
Vielleicht müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Wohnung umziehen. Dann organisieren wir den Umzug und bezahlen ihn. Wir übernehmen auch die Kosten für das Ummelden von Telefon und Internet. Es gibt auch die Möglichkeit, eine persönliche Lösung zu finden. Sie bekommen eine Nachricht, dass Ihre Wohnung modernisiert wird. Sprechen Sie dann mit Ihrem Servicecenter.
Vielleicht müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen. Dann versuchen wir, eine passende Wohnung zu finden. In diesen Fällen können wir die Kündigungsfrist kürzer machen.
Sprechen Sie dazu mit Ihrem Servicecenter.
Die Handwerker müssen in die Wohnung kommen können. Sie müssen auch in den Keller und auf den Dachboden kommen können. Vielleicht geben Sie einem Nachbarn die Schlüssel. Vielleicht wird auch eine Schließanlage eingebaut. Dann können die Handwerker immer in die Wohnung. Sie können dann auch immer in Ihre Wohnung, wenn es möglich ist.
Wir machen manche Räume neu, zum Beispiel den Flur, die Küche oder das Bad. Vielleicht machen wir auch den Boden und die Tapeten neu. In allen anderen Räumen bleiben Ihre Böden und Tapeten. Vielleicht gehen Dinge kaputt, wenn wir zum Beispiel neue Fenster einbauen. Dann machen wir alles wieder ganz.
Unsere Mieter dürfen bei der Art der Tapeten und Wandfarben mitbestimmen.
Wer hat den Schaden gemacht? Wenn es der Mieter war, zahlt vielleicht die Hausratversicherung des Mieters. Wenn wir den Schaden gemacht haben, zahlt die Versicherung der NHW.
Es kommt darauf an, wie viel gemacht wird und wie lange es dauert. Bitte beachten Sie die Ankündigung zur Modernisierung. Wenn Sie weniger Miete zahlen wollen, müssen Sie das schriftlich beantragen.
Die Keller und Dachböden müssen nicht leer sein. Aber man muss an die Rohre und Elektroleitungen kommen können. Wenn ein Mieterkeller leer sein muss, werden die Sachen in Containern gelagert. In einem Container sind mehrere Mieterkeller. Deshalb kann man während der Modernisierung nicht an die Sachen im Container.
Wenn wir in den Küchen alle Leitungen erneuern, werden die Küchen von Schreinern ausgebaut und eingelagert. Wenn alles fertig ist, bauen die Schreiner die Küchen wieder ein. Sie machen das richtig und gut. Durch die Modernisierung können sich die Maße der Küche ein bisschen ändern. Dann bekommen die Mieter eine neue Arbeitsplatte. Das bezahlt der Vermieter.
Viele Mieter kaufen sich eine neue Küche, wenn die Wohnung modernisiert wird. Wir helfen dann dabei, die alten Sachen wegzubringen. Wir als Vermieter bauen nur die Küchen wieder ein, die schon ausgebaut sind. Wenn sich etwas an der Wohnung verändert hat, passen wir die Küche an.
Die Bauleitung von der NHW und das Servicecenter, das für Sie zuständig ist.
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