Landes-Kodex als Grundlage
Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH erklären gemäß Nr. 1.3 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015:
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und ihre Tochtergesellschaften Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, NH-Projektstadt GmbH, Medien-Energie-Technik GmbH (MET) und die Bauland-Offensive Hessen GmbH haben im Geschäftsjahr 2022 den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015 entsprochen und werden den geltenden Empfehlungen auch künftig entsprechen mit Ausnahme folgender Empfehlung(en):
Referenz PCGK | Inhalt | Begründung für Abweichung |
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Nr. 5.1.1 | Überprüfung der Qualität und Effizienz der Tätigkeiten des Überwachungsorgans sowie Überwachung der zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen. | Der Aufsichtsrat hat sich mit Beschluss des Tagesordnungspunktes 14a vom 30.06.2017 eine neue Geschäftsordnung gegeben und wird mit Beschluss des Tagesordnungspunktes 14d die Überprüfung und Effizienz der Überwachungsorgane zur gegebenen Zeit proaktiv aufrufen. |
Nr. 5.1.8 | Keine Übertragung der Entschei-dungskompetenz auf Ausschüsse des Überwachungsorgans. | Im Zuge der Einführung des PCGK und der damit einhergehenden Überarbeitung der Geschäftsordnungen wurde diese Vorgabe weitestgehend umgesetzt. Eine Ausnahme bildet der Ankauf von Grundstücken (zwischen 10 Mio. € und 20 Mio. €) sowie der Erwerb von Immobilien bzw. schlüsselfertigen Projektentwicklungen (zwischen 20 Mio. € und 60 Mio. €) in der Nassauischen Heimstätte, um diesbezüglich schneller und damit einhergehend wettbewerbsfähiger am Markt agieren zu können. |
Nr. 5.2.1 | Mitglieder eines Überwachungsorgans sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich, zwecks Erstellung der Entsprechenserklärung jährlich zum 01.01. Organfunktionen wie Aufsichtsratstätigkeiten oder Beratungsaufgaben bei wesent-lichen Wettbewerbern gegen-über der Gesellschaft (d. h. dem Aufsichtsratsvorsitzenden) kund-zutun und zu erläutern, warum hierdurch keine Interessenkonflikte entstehen. Im Geschäftsjahr 2022 ist jedes Aufsichtsratsmitglied dieser Verpflichtung nachgekommen. Herr Peter Feldmann, Herr Mike Josef, Herr Sebastian Papke und Frau Elke Voitl, haben Funktionen bei einem wesentlichen Wettbewerber gemeldet und zeitgleich aufgezeigt, warum hierdurch kein Interessenkonflikt entsteht. |
Offenlegung der Vergütungen (Vergütungsbericht)
Gemäß Nr. 6.2.1 soll die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung individualisiert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung unter Namensnennung in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Mitglied bzw. einem früheren Mitglied der Geschäftsleitung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt oder im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten.
Name | Festvergütung | Tantieme kurzfristig | Tantieme langfristig | Nebenleistungen | Jährlich vereinbartes Gesamtbrutto |
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Herr Dr. Thomas Hain | 226.432,62 € | 51.000,00 € | 9.000,00 € |
Dienstwagen, jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000 € |
321.432,62 € |
Frau Monika Fontaine-Kretschmer | 203.863,02 € | 44.595,00 € | 4.910,00 € |
Dienstwagen, jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000 € |
288.368,02 € |
Herr Dr. Constantin Westphal | 203.863,02 € | 37.809,00 € | 6.000,00 € |
Dienstwagen, jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000 € |
282.672,02 € |
Im Jahr 2022 ist kein Mitglied der Geschäftsführung ausgeschieden. Infolgedessen wurde keinem der Mitglieder der Geschäftsführung eine Leistungszusage für den Fall der Beendigung der Tätigkeit gegeben.
Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß Nr. 6.2.2 soll die Vergütung jedes Mitglieds des Überwachungsorgans individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Festvergütung, sondern ein Sitzungsgeld in Höhe von 80,00 € pro Sitzung.
Staatsminister Tarek Al-Wazir | 720,00 € |
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Oberbürgermeister Peter Feldmann (bis 11.11.2022) | 80,00 € |
Herr Jens Bersch | 720,00 € |
Herr Oliver Baltes | 720,00 € |
Ministerialrätin Dagmar Brinkmann | 560,00 € |
Ministerialdirigent Dr. Michael Bruder | 160,00 € |
Herr Ulrich Caspar | 160,00 € |
Ministerialdirigent Elmar Damm | 400,00 € |
Herr Uwe Eckart | 240,00 € |
Frau MdL Hildegard Förster-Heldmann | 160,00 € |
Stadtrat Mike Josef (ab 09.12.2022) | 0,00 € |
Herr Guido Jurock | 240,00 € |
Regierungsdirektor Dr. Johannes Kalusche | 560,00 € |
Herr MdL Heiko Kasseckert | 0,00 € |
Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber (bis 21.07.2022) | 240,00 € |
Herr Wolfgang Koberg | 560,00 € |
Stadtverordneter Sebastian Papke | 320,00 € |
Ministerialrat Dr. Frank Roland | 640,00 € |
Frau Simone Stock | 240,00 € |
Herr Ulrich Türk | 560,00 € |
Stadträtin Elke Voitl | 400,00 € |
Landtagsabgeordnete Astrid Wallmann (bis 13.09.2022) | 80,00 € |
Regierungspräsident Mark Weinmeister (ab 21.07.2022) | 80,00 € |
Anteil der Frauen im Aufsichtsrat (Nr. 6.1)
Der Aufsichtsrat bestand zum 31.12.2022 aus 20 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten 4 Frauen an. Der Frauenanteil betrug also 20 v. H.