Mieterbeiräte zur Interessensvertretung
Die NHW begrüßt eine aktive Mietermitwirkung. Aus diesem Grund haben unsere Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, sich in einem Wohngebiet zu einem Mieterbeirat zusammenzuschließen.
Ein Mieterbeirat soll das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieterschaft sowie das Zusammenleben der Mietenden untereinander fördern.
Rechte der Mieterbeiräte
Mieterbeiräte haben ein Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrecht, etwa bei Modernisierungsvorhaben, der Gestaltung des Umfeldes im Wohngebiet, der Entwicklung der Mieten und Betriebskosten sowie bei anderen Angelegenheiten rund ums Wohnen und Leben in einem Quartier.
Genauere Informationen darüber, welche Mitwirkungsmöglichkeiten ein Mieterbeirat hat, wie Mieterbeiräte gegründet werden können oder wie es bei einem Mieterbeirat um Amtszeiten, Zusammensetzung oder Zuschüsse bestellt ist, finden Sie in unserer Satzung für Mieterbeiräte bzw. für Jugendbeiräte.
Satzungen
Hier finden Sie die Satzungen als Download-Datei:
Sie haben Fragen zum Thema Mieterbeirat?
Ihr zuständiges Regional- oder Servicecenter ist gerne für Sie da!