Faqs Schaden melden Wohnungs Angebote
Leo

Hallo, ich bin Leo, Ihr digitaler Assistent. Brauchen Sie Hilfe?

Ja, gerne! Vielleicht später.
Wir begleiten Sie auf dem Weg in ein neues Zuhause.

Sie sind auf Wohnungssuche?

Sie suchen eine Wohnung und sind dabei auf uns aufmerksam geworden? Das freut uns!

Hier informieren wir Sie u. a. darüber, wie Sie sich bei uns bewerben können, wie der Vermietungsprozess bei uns abläuft und ob für Sie eine Sozialwohnung in Frage kommt.

Aktuelle Wohnungsangebote

Sie sind auf Wohnungssuche? Sie suchen eine Wohnung und sind dabei auf uns aufmerksam geworden? Das freut uns! Hier informieren wir Sie u. a. darüber, wie Sie sich bei uns bewerben können, wie der Vermietungsprozess bei uns abläuft und ob für Sie eine Sozialwohnung in Frage kommt. Are you looking for an apartment? You are looking for an apartment and have become aware of us? We are happy to hear that! Here we inform you, among other things, about how you can apply to us, how the rental process works with us and whether social housing is an option for you. Ev mi arıyorsunuz? Bir daire arıyorsunuz ve bizden haberdar mı oldunuz? Bu bizi mutlu ediyor! Burada, diğer şeylerin yanı sıra, bize nasıl başvurabileceğiniz, bizimle kiralama sürecinin nasıl işlediği ve bir sosyal konut dairesinin sizin için bir seçenek olup olmadığı hakkında sizi bilgilendiriyoruz. Ви шукаєте квартиру? Ви шукаєте квартиру і знайшли нас? Це робить нас щасливими! Тут ми інформуємо Вас, серед іншого, про те, як Ви можете звернутися до нас, як відбувається процес оренди у нас і чи підходить Вам соціальне житло.

Fragen und Antworten zur Wohnungssuche

Was ist das Mittelstandsprogramm/Förderweg 2?

Das Angebot ist für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hier finden Sie die passenden Wohnungsangebote.

Wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website. Sie finden die Angebote auch auf den bekannten Internetseiten für die Wohnungssuche.

Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung interessiere?

Auf unserer Website finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Sie können nur online bei uns nach Wohnungen fragen. Dadurch ist der Ablauf bequem und sicher.

Wenn wir Ihre Anfrage bekommen, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Das passiert schnell. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns mehr Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Wichtig: Sie können uns keine allgemeine Frage per E-Mail schicken. Wir können diese Frage dann nicht bearbeiten.

Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Ich habe keine passende Wohnung gefunden. Haben Sie weitere Wohnungsangebote?

Die Angebote auf unserer Homepage sind immer vollständig und aktuell. Das gilt auch für die verschiedenen Plattformen für Immobilien.

Was ist eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichem Geld gefördert werden. Sie wollen eine Sozialwohnung mieten? Dann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den bekommen Sie beim Wohnungsamt oder beim Bezirksamt.

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung?

Sie brauchen einen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen wollen. Sie bekommen den Schein von der Stadt oder Gemeinde. Dafür darf Ihr Einkommen nicht zu hoch sein. Genauere Informationen bekommen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.

Sie interessieren sich für eine Wohnung und wollen sie mieten? Welche Voraussetzungen muss ich dann erfüllen?

Sie wollen eine unserer Wohnungen mieten? Dann müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Oder Sie müssen Bürger der EU sein. Vielleicht haben Sie auch eine gültige Erlaubnis, in Deutschland zu leben. Dann können Sie auch eine Wohnung mieten.

Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
  • Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website.
  • In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“.
    Füllen Sie das Formular aus und senden es ab.
  • Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail.
    Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen.
  • Wir prüfen Ihre Angaben.
  • Vielleicht laden wir Sie zur Besichtigung der Wohnung ein.
    Dafür erhalten Sie eine extra E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
  • Nachdem Sie die Wohnung besichtigt haben, haben Sie vielleicht Interesse.
    Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus.
    Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung.
  • Wir prüfen die Daten.
  • Vielleicht laden wir Sie zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
  • Vielleicht werden Sie Mieter:in bei uns.
Ich habe eine Wohnung angefragt, wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Sie haben uns eine Anfrage geschickt. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Schicken Sie uns dann weitere Informationen. Dann können wir Ihre Anfrage bearbeiten. Wir prüfen dann Ihre Informationen.

Danach wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir feste Regeln gemacht. Die Regeln sind für alle gleich. Zum Beispiel ist wichtig, wie viele Personen in der Wohnung leben wollen. Und es ist wichtig, ob es eine Sozialwohnung ist oder nicht. Sie bekommen nach spätestens 5 Werktagen eine Rückmeldung von uns.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.

Ich habe ein Problem beim Absenden des Erstkontaktformulars. Was habe ich falsch gemacht?

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Falsche Angaben werden rot eingerahmt.

Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte: E-Mail senden

Wie kann ich einen Termin für eine Besichtigung machen?

Wir haben Ihre Anfrage bekommen. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns weitere Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn Sie für uns als Interessent möglich sind, können wir einen Besichtigungstermin machen.

Worauf wird geachtet, wenn man eine Wohnung bekommt?
  • Wie viele Personen wohnen in der Wohnung und wie groß ist die Wohnung?
  • Ist es eine Sozialwohnung oder eine normale Wohnung?

Wir behandeln alle gleich. Wir vergeben unsere Wohnungen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Das heißt, es ist egal:

  • wie alt Sie sind
  • welche Religion Sie haben
  • welche Hautfarbe Sie haben
  • ob Sie ein Mann oder eine Frau sind
  • woher Sie kommen
  • wen Sie lieben.

Es gibt viele verschiedene Menschen in der Gesellschaft. Das ist auch in unserem Unternehmen so. Und das ist gut so. Wir achten darauf und finden das wichtig. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website.

Wir haben die Wohnung angesehen und würden sie gerne mieten. Was müssen wir tun?

Sie haben die Wohnung besichtigt und haben weiter Interesse? Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Sie bekommen den Link zum Formular in der E-Mail mit dem Termin. Nach Ihrer Rückmeldung prüfen die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben. Sie machen auch eine Schufa-Abfrage. Wenn alles in Ordnung ist, laden wir Sie vielleicht zu einem Kennenlerngespräch ein. Das Gespräch ist dann in einem unserer Servicecenter.

Ich habe die Wohnung angesehen und gesagt, dass ich sie nehmen würde. Aber ich bekomme eine Absage. Warum?

Es gibt immer mehrere Interessenten für eine Wohnung. Diese Interessenten bekommen von uns Angebote. Die Angebote sind nicht verbindlich.

Ich habe mich schon auf freie Wohnungen beworben. Warum bekomme ich keine?

Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu machen. Und Sie sollten auf E-Mails von uns antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.

Wie bewerbe ich mich auf eine Neubauwohnung?

Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut. Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.

Muss ich eine Provision zahlen?

Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.

Kann man bei der NHW auch Immobilien kaufen?

Ja, auf unserer Internetseite können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren. Sie können auch mit uns Kontakt aufnehmen.

100 Jahre Vielfalt: Kriterien für die Wohnungsvergabe

Bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen: Diesen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) seit 100 Jahren. Wir sind Hessens größtes Wohnungsunternehmen. Wir sind ein verlässlicher Partner für unsere Mieter:innen. Wir legen Wert darauf, Wohnraum anzubieten, der zur jeweiligen, individuellen Situation unserer Mieter:innen passt. 

Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Dazu haben wir uns auch mit unserem Beitritt zur Charta der Vielfalt verpflichtet – einem grundlegenden Bekenntnis zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz, Fairness und Wertschätzung in Arbeitswelt und Gesellschaft.

Deshalb leben in unseren Häusern junge und alte Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Wichtig bei der Belegung unserer Wohnungen ist dabei, dass Hausgemeinschaften funktionieren. Unser Ziel ist es, Komfort und Lebensqualität unserer Mieter:innen kontinuierlich zu steigern und unsere zusätzlichen Dienstleistungen permanent weiter zu entwickeln.

Für geförderten Wohnraum gelten darüber hinaus die Belegungsgrundsätze der jeweiligen Kommune, die aufgrund von Förderrichtlinien festgelegt wurden.

Selbstverständlich bieten wir Menschen mit Behinderung oder körperlichen Einschränkungen eine barrierefreie Wohnung an, sofern wir zum Zeitpunkt der Anfrage über freien Wohnraum verfügen, der den geforderten Kriterien entspricht. 

Interessenten mit einem oder mehreren Kindern haben bei der Vergabe Vorrang, sofern die Wohnung groß genug und somit für die erforderliche Personenzahl geeignet ist. Um eine Überbelegung zu vermeiden, prüfen wir in diesem Zusammenhang auch, ob die Zahl der künftigen Bewohner und die Größe der Wohnung miteinander vereinbar sind. Schließlich sollen unsere Mieter:innen in ihren Wohnungen nicht nur leben – sondern sich vor allem wohlfühlen.

Du bist auf der Suche nach deiner ersten eigenen Wohnung?