Sie sind auf Wohnungssuche?
Sie suchen eine Wohnung und sind dabei auf uns aufmerksam geworden? Das freut uns!
Hier informieren wir Sie u. a. darüber, wie Sie sich bei uns bewerben können, wie der Vermietungsprozess bei uns abläuft und ob für Sie eine Sozialwohnung in Frage kommt.
Fragen und Antworten zur Wohnungssuche
Das Angebot ist für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hier finden Sie die passenden Wohnungsangebote.
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website. Sie finden die Angebote auch auf den bekannten Internetseiten für die Wohnungssuche.
Auf unserer Website finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Sie können nur online bei uns nach Wohnungen fragen. Dadurch ist der Ablauf bequem und sicher.
Wenn wir Ihre Anfrage bekommen, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Das passiert schnell. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns mehr Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.
Wichtig: Sie können uns keine allgemeine Frage per E-Mail schicken. Wir können diese Frage dann nicht bearbeiten.
Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die Angebote auf unserer Homepage sind immer vollständig und aktuell. Das gilt auch für die verschiedenen Plattformen für Immobilien.
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichem Geld gefördert werden. Sie wollen eine Sozialwohnung mieten? Dann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den bekommen Sie beim Wohnungsamt oder beim Bezirksamt.
Sie brauchen einen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen wollen. Sie bekommen den Schein von der Stadt oder Gemeinde. Dafür darf Ihr Einkommen nicht zu hoch sein. Genauere Informationen bekommen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
Sie wollen eine unserer Wohnungen mieten? Dann müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Oder Sie müssen Bürger der EU sein. Vielleicht haben Sie auch eine gültige Erlaubnis, in Deutschland zu leben. Dann können Sie auch eine Wohnung mieten.
- Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website.
- In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“.
Füllen Sie das Formular aus und senden es ab. - Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail.
Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen. - Wir prüfen Ihre Angaben.
- Vielleicht laden wir Sie zur Besichtigung der Wohnung ein.
Dafür erhalten Sie eine extra E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung. - Nachdem Sie die Wohnung besichtigt haben, haben Sie vielleicht Interesse.
Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus.
Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung. - Wir prüfen die Daten.
- Vielleicht laden wir Sie zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
- Vielleicht werden Sie Mieter:in bei uns.
Sie haben uns eine Anfrage geschickt. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Schicken Sie uns dann weitere Informationen. Dann können wir Ihre Anfrage bearbeiten. Wir prüfen dann Ihre Informationen.
Danach wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir feste Regeln gemacht. Die Regeln sind für alle gleich. Zum Beispiel ist wichtig, wie viele Personen in der Wohnung leben wollen. Und es ist wichtig, ob es eine Sozialwohnung ist oder nicht. Sie bekommen nach spätestens 5 Werktagen eine Rückmeldung von uns.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Falsche Angaben werden rot eingerahmt.
Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte: E-Mail senden
Wir haben Ihre Anfrage bekommen. Sie bekommen dann schnell eine Bestätigung per E-Mail von uns. Klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“. Das Formular heißt Erstkontaktformular. Geben Sie uns weitere Informationen, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn Sie für uns als Interessent möglich sind, können wir einen Besichtigungstermin machen.
- Wie viele Personen wohnen in der Wohnung und wie groß ist die Wohnung?
- Ist es eine Sozialwohnung oder eine normale Wohnung?
Wir behandeln alle gleich. Wir vergeben unsere Wohnungen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Das heißt, es ist egal:
- wie alt Sie sind
- welche Religion Sie haben
- welche Hautfarbe Sie haben
- ob Sie ein Mann oder eine Frau sind
- woher Sie kommen
- wen Sie lieben.
Es gibt viele verschiedene Menschen in der Gesellschaft. Das ist auch in unserem Unternehmen so. Und das ist gut so. Wir achten darauf und finden das wichtig. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website.
Sie haben die Wohnung besichtigt und haben weiter Interesse? Dann füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Sie bekommen den Link zum Formular in der E-Mail mit dem Termin. Nach Ihrer Rückmeldung prüfen die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben. Sie machen auch eine Schufa-Abfrage. Wenn alles in Ordnung ist, laden wir Sie vielleicht zu einem Kennenlerngespräch ein. Das Gespräch ist dann in einem unserer Servicecenter.
Es gibt immer mehrere Interessenten für eine Wohnung. Diese Interessenten bekommen von uns Angebote. Die Angebote sind nicht verbindlich.
Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu machen. Und Sie sollten auf E-Mails von uns antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.
Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut. Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.
Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.
Ja, auf unserer Internetseite können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren. Sie können auch mit uns Kontakt aufnehmen.
100 Jahre Vielfalt: Kriterien für die Wohnungsvergabe
Bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen: Diesen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) seit 100 Jahren. Wir sind Hessens größtes Wohnungsunternehmen. Wir sind ein verlässlicher Partner für unsere Mieter:innen. Wir legen Wert darauf, Wohnraum anzubieten, der zur jeweiligen, individuellen Situation unserer Mieter:innen passt.
Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Dazu haben wir uns auch mit unserem Beitritt zur Charta der Vielfalt verpflichtet – einem grundlegenden Bekenntnis zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz, Fairness und Wertschätzung in Arbeitswelt und Gesellschaft.
Deshalb leben in unseren Häusern junge und alte Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Wichtig bei der Belegung unserer Wohnungen ist dabei, dass Hausgemeinschaften funktionieren. Unser Ziel ist es, Komfort und Lebensqualität unserer Mieter:innen kontinuierlich zu steigern und unsere zusätzlichen Dienstleistungen permanent weiter zu entwickeln.
Für geförderten Wohnraum gelten darüber hinaus die Belegungsgrundsätze der jeweiligen Kommune, die aufgrund von Förderrichtlinien festgelegt wurden.
Selbstverständlich bieten wir Menschen mit Behinderung oder körperlichen Einschränkungen eine barrierefreie Wohnung an, sofern wir zum Zeitpunkt der Anfrage über freien Wohnraum verfügen, der den geforderten Kriterien entspricht.
Interessenten mit einem oder mehreren Kindern haben bei der Vergabe Vorrang, sofern die Wohnung groß genug und somit für die erforderliche Personenzahl geeignet ist. Um eine Überbelegung zu vermeiden, prüfen wir in diesem Zusammenhang auch, ob die Zahl der künftigen Bewohner und die Größe der Wohnung miteinander vereinbar sind. Schließlich sollen unsere Mieter:innen in ihren Wohnungen nicht nur leben – sondern sich vor allem wohlfühlen.