Faqs Schaden melden Wohnungs Angebote
Leo

Hallo, ich bin Leo, Ihr digitaler Assistent. Brauchen Sie Hilfe?

Ja, gerne! Vielleicht später.

Vor dem Einzug

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihren Wohnungsmietvertrag zu unterschreiben:

  • Sie erhalten per Post den Mietvertrag, diesen unterschreiben Sie und schicken ihn an uns zurück
  • Sie erhalten per Post Ihre Zugangsdaten zu unserer Mieter-App. Nach der Registrierung können Sie Ihren Mietvertrag in der Mieter-App unterschreiben
  • Sie erhalten per E-Mail einen Link von uns mit dem Sie digital Ihren Mietvertrag unterschreiben können

Vorteile unserer kostenlosen Mieter-App:

  • Übersicht Ihrer Verträge
  • Unkomplizierter Abruf Ihrer Verbrauchsdaten
  • Schneller Zugriff auf die Handwerker für Kleinreparaturen
  • Aktuelle Neuigkeiten rund ums Wohnen

Weitere Informationen rund um die Mieter-App

  • Vor der Schlüsselübergabe benötigen wir einen Nachweis, dass die erste Miete und Kaution gemäß Vertrag gezahlt wurden

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung!

Hausratversicherung

  • Schützt Ihr Eigentum, z.B. Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte
  • Hilft bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch
  • Wird vom Mieter:in abgeschlossen

Haftpflichtversicherung

  • Übernimmt Kosten, wenn Sie unabsichtlich einen Schaden bei anderen verursachen
  • Wird vom Mieter:in abgeschlossen
  • Wichtig: Prüfen Sie, ob Schlüsselverlust mitversichert ist. Der Austausch der Schließanlage kann teuer sein

Gebäudeversicherung

  • Schützt das Gebäude, z. B. bei Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden
  • Wird vom Vermieter abgeschlossen
  • Mieter:in muss diese Versicherung nicht abschließen
  • Es besteht eine freie Wahl bei Strom- und Gasanbietern
  • Ab Schlüsselübergabe haben Sie 24 Stunden Zeit, sich bei einem Stromanbieter anzumelden. Sonst bekommen Sie automatisch den teureren Grundversorger und können erst nach 14 Tagen wechseln. Schließen Sie den Stromvertrag am besten schon vor dem Einzug ab, damit alles rechtzeitig klappt
  • Wichtig: Bitte notieren Sie bei der Schlüsselübergabe oder beim Einzug den Zählerstand

Sofort nach dem Einzug

  • Es ist Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt umzumelden!
  • Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt, muss die Ummeldung innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen
  • Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss die Ummeldung spätestens eine Woche nach dem Umzug erfolgen
  • Der Festnetzanschluss ist normalerweise bei Einzug vorbereitet
  • Sie können ihn beim Telefonanbieter an-, ab- oder ummelden

Weitere Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer neuen Wohnung?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schlüsselübergabe, Ihrer Wohnung und weiteren Themen rund um Ihr neues Zuhause für Sie zusammengestellt.

 

Hinweis zu den Übersetzungen:

Unsere Texte werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Wir benutzen dafür ein Übersetzungsprogramm von DeepL (Zur Seite von DeepL, externer Link). Die Texte werden nicht geprüft. Bitte beachten Sie, dass nur die deutsche Version der Texte rechtlich verbindlich ist und in jedem Fall der übersetzten Version vorgeht.

In welchem Zustand übernehme ich die Wohnung?
  • Als neue:r Mieter:in übernehmen Sie die Wohnung unrenoviert, wenn vertraglich nicht anders vereinbart. 
  • Wände, Decken und alle streichfähigen Flächen sind für Anstrich oder Tapezieren vorbereitet. 
  • Nach Ihrem Einzug und während Ihrer Mietzeit können Sie die Renovierungsarbeiten nach Ihren Vorstellungen ausführen.
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Bitte zum Termin mitbringen:

  • Unterschriebenen Mietvertrag
  • Zahlungsnachweise über die erste Miete und die Kaution
Von wem erhalte ich den Wohnungsschlüssel?
  • Den Wohnungsschlüssel erhalten Sie von unserem Objektmanagement vor Ort in der Wohnung.
  • Für die Schlüsselübergabe sind einige Nachweise vorzulegen: unterschriebener Mietvertrag, Nachweis, dass erste Miete und Kaution gemäß Vertrag gezahlt wurden
Wann und wo erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
  • Nach einem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
  • Diese erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe von uns.
  • Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung gemeinsam mit der Zuzugsgenehmigung. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.
Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.

Welche Dokumente benötige ich für die Ummeldung?
  • Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente: 
    • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
    • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
    • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
    • ggf. Heiratsurkunde
  • Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.
  • Haben Sie bereits eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Diese zwei Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig.
Wer meldet Strom und Gas an?
  • Es besteht eine freie Wahl bei Strom- und Gasanbietern.
  • Ab Schlüsselübergabe haben Sie 24 Stunden Zeit, sich bei einem Stromanbieter anzumelden. Sonst bekommen Sie automatisch den teureren Grundversorger und können erst nach 14 Tagen wechseln.
  • Tipp: Schließen Sie den Stromvertrag am besten schon vor dem Einzug ab, damit alles rechtzeitig klappt.
  • Wichtig: Bitte notieren Sie bei der Schlüsselübergabe oder beim Einzug den Zählerstand.
Muss ich Telefon, TV und Internet anmelden?
  • Festnetzanschluss ist bei Einzug in der Regel vorbereitet.
  • Kann beim Telefonanbieter an-, ab- oder umgemeldet werden
  • Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet finden Sie hier.
Muss ich eine Versicherung abschließen?
  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!
  • Gebäude-Versicherung greift nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum.
  • Kein kostenloser Reparatur-Service bei Schäden, die Sie verursacht haben.
Wer kümmert sich um die Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder?

Klingel und Briefkasten werden bei der Wohnungsübergabe vom Objektmanagement mit Ihrem Namen versehen.

Was ist bei Schließanlagen zu beachten?
  • Vorsicht: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
  • Grund: Schließanlage muss ausgetauscht werden
  • Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
Wie erhalte ich einen zusätzlichen Schlüssel?
  • Falls es sich um eine Schließanlage handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service.
  • Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel anfertigen.
  • Wichtig: Kosten für zusätzliche Schlüssel tragen Sie als Mieter:in selbst.
  • Nach dem Ende Ihres Mietverhältnisses geben Sie bitte alle Schlüssel bei unserem Objektmanagement bei der Endabnahme ab.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Ich habe meinen Schlüssel verloren. / Mein Schlüssel wurde mir gestohlen. – Was muss ich tun und wer übernimmt die Kosten?
  • Bitte informieren Sie uns als Vermieter umgehend über den Verlust des Schlüssels. Wenden Sie sich dafür an unseren Kunden-Service.
  • Vorsicht bei einer Schließanlage: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich!
  • Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Darf ich in meiner Wohnung einen anderen Bodenbelag verlegen (z.B. Laminat) oder feste Einbauten vornehmen?
  • Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
  • Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
  • Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail oder per Post).
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
Darf ich eine Markise anbringen?
  • Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
  • Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
  • Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail oder per Post).
Darf ich eine Satellitenschüssel/Parabolantenne anbringen?
  • Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie das nicht.
  • Eine Satellitenschüssel ist überflüssig, wenn
    • Ihr Gebäude einen Breitbandkabelanschluss, eine Gemeinschaftssatellitenantenne oder eine SAT/ZF-Anlage mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat oder 
    • Sie durch den Breitbandkabelanschluss oder Internet ein ausreichendes muttersprachliches Fernsehangebot erhalten.
Welche Anliegen muss ich Ihnen schriftlich mitteilen?
  • Änderung von persönlichen Daten, die für den Mietvertrag wichtig sind (z.B. Namensänderung, Änderung der Bankverbindung)
  • Beschwerden
  • Anträge (z.B. für bauliche Änderungen, Tierhaltung)

Nutzen Sie dafür auch gerne unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!

Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
  • Auf dem Mietvertrag.
  • Auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten.
Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz oder eine Garage mieten?
  • Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
  • Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 0800 3331110 anrufen.