Faqs Schaden melden Wohnungs Angebote
Leo

Hallo, ich bin Leo, Ihr digitaler Assistent. Ich bin rund um die Uhr für Sie da und helfe Ihnen gerne weiter.

Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Kontakt zu uns

Wenn Sie Fragen haben, eine Bescheinigung benötigen oder Hilfe brauchen, sind wir für Sie da.

Mit unserer Mieter-App „mittendrin wohnen“ und unserem Chatbot Leo können Sie uns einfach und unkompliziert einen Schaden oder ein Anliegen melden, aber auch Bescheinigungen bei uns anfordern.

Während unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kunden-Service gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Hier finden Sie nicht nur alle Informationen auf einen Blick, sondern auch Antworten auf Ihre Fragen.

Unsere FAQ

Hier finden Sie am schnellsten eine Antwort!

Manche Fragen werden uns besonders häufig gestellt. In unseren FAQ finden Sie die Antworten.

Wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website oder auf den gängigen Immobilienplattformen.

Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung interessiere?

Auf unserer Website finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Wohnungen können Sie nur online bei uns anfragen. Dadurch ist der Ablauf komfortabel und sicher. 

Wenn Ihre Anfrage bei uns eingeht, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren.

Hinweis: Eine allgemeine Anfrage per E-Mail kann von uns nicht bearbeitet werden.

Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Ich habe keine passende Wohnung gefunden. Haben Sie weitere Wohnungsangebote?

Nein, die Angebote auf unserer Homepage sowie auf den verschiedenen Immobilienplattformen sind immer vollständig und auf dem aktuellen Stand. 

Was ist eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Für die Anmietung einer solchen Wohnung benötigen Sie unbedingt einen Wohnberechtigungsschein des Wohnungs- oder Bezirksamtes.

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung?

Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde.

Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent für die Anmietung einer Wohnung erfüllen?

Zur Anmietung einer unserer Wohnungen müssen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.

Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
  1. Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website.
  2. In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“. Füllen Sie das Formular aus und senden es ab.
  3. Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen.
  4. Wir prüfen Ihre Angaben.
  5. Wir laden Sie gegebenenfalls zur Besichtigung der Wohnung ein. Dafür erhalten Sie gesondert eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
  6. Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung.
  7. Wir prüfen die Daten.
  8. Wir laden Sie gegebenenfalls zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
  9. Sie werden eventuell Mieter:in bei uns.
Ich habe eine Wohnung angefragt, wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben. 

Anschließend wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir objektive Kriterien festgelegt. Dazu gehört u.a. die Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße und ob es sich um eine Sozialwohnung oder eine freifinanzierte Wohnung handelt. Sie bekommen nach spätestens fünf Werktagen eine Rückmeldung von uns. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.

Ich habe ein Problem beim Absenden des Erstkontaktformulars. Was habe ich falsch gemacht?

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Fehlerhafte Angaben werden rot eingerahmt.

Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

Auf was wird bei der Vergabe einer Wohnung geachtet?
  • Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße (oder Anzahl der Zimmer)
  • Sozialwohnung oder freifinanzierte Wohnung 

Wir behandeln alle gleich. Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Website.

Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn wir Sie als Interessent berücksichtigen können, erhalten Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Wir haben die Wohnung besichtigt und würden sie gerne anmieten. Was müssen wir tun?

Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung. Nach Ihrer Rückmeldung werden die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben prüfen und eine Schufa-Abfrage durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie gegebenenfalls für ein Kennenlerngespräch in eines unserer Servicecenter eingeladen.

Ich habe die Wohnung besichtigt und zugesagt, erhalte aber eine Absage. Warum?

Es erhalten immer mehrere Interessenten von uns freibleibend und unverbindlich Wohnungsangebote.

Ich habe mich bereits auf freie Wohnungen beworben. Warum werde ich nicht berücksichtigt?

Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu gestalten und auf E-Mails von uns zu antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.

Wie bewerbe ich mich auf eine Neubauwohnung?

Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut.
Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.

Muss ich eine Provision zahlen?

Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.

Kann man bei der NHW auch Immobilien kaufen?

Ja, auf unserer Internetseite können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren und mit uns Kontakt aufnehmen.

Was ist das Mittelstandsprogramm/Förderweg 2?

Das Angebot richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hier finden Sie die passenden Wohnungsangebote.
 

Wo finde ich die Mieter-App?

­Die Mieter-App „mittendrin wohnen“ ist kostenlos im Google Play Store und im App Store von Apple erhältlich.

Apple App Store

Google Play Store 

Wie kann ich die Mieter-App nutzen?

1. App herunterladen 
Sie laden die App kostenlos im Google Play Store oder im App Store von Apple herunter.

Apple App Store

Google Play Store 

2. Registrieren 
Sie haben von uns ein Anschreiben mit Ihren Registrierungsdaten erhalten. Wenn Sie unser Anschreiben nicht erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kunden-Service (Tel. 0800 3331110 oder E-Mail senden). Wir senden Ihnen Ihre Registrierungsdaten zu.

3. Bestätigungsmail 
Sie erhalten von uns eine E-Mail an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Damit werden Sie gebeten, die Registrierung in der App abzuschließen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!

4. Login
Nun können Sie sich in der Mieter-App einloggen und können alle Funktionen nutzen!

Wie installiere ich die App auf meinem Huawei-Gerät?

Bitte nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
Öffnen Sie die Einstellungen auf Ihrem Gerät. Suchen Sie unter "Allgemein" nach dem Punkt "Sicherheit" und öffnen ihn. Jetzt suchen Sie die Option "Unbekannte Herkunft" (oder "Unbekannte Quellen") und aktivieren diese. Nun können Sie Apps (APK-Dateien), die nicht aus dem Play Store stammen, installieren.

Laden Sie diese Datei mit Ihrem Gerät herunter: APK-Datei

Ich kann mich nicht registrieren.

Bitte überprüfen Sie zunächst die korrekte Eingabe Ihrer Daten. 

Haben Sie Datenschutzhinweis und Nutzungsbedingungen durch das Anklicken der entsprechenden Kästchen bestätigt? 

Bitte beachten Sie, dass leider keine Mailadressen mit „+“ für die Registrierung verwendet werden können. Solche Adressen werden zum Beispiel bei Gmail oft als zusätzliche Alias-Adressen angelegt aber leider von einem Teil der involvierten Systeme nicht unterstützt. 

Wenn Ihre Eingaben korrekt sind und Sie sich dennoch nicht registrieren können, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per E-Mail.

Sie sind Neumieter und haben unsere E-Mail mit den Informationen zur Mieter-App und zum Mietvertrag erhalten?

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht sofort nach Erhalt der E-Mail in unserer App anmelden können. Aus technischen Gründen ist das erst am nächsten Tag möglich.

Sollte auch am nächsten Tag die Registrierung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per E-Mail.

Ich finde meine Vertragsnummer nicht.

Ihre Vertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten. 

Ihre Vertragsnummer beginnt mit einem großen S und besteht aus insgesamt 9 Zahlen (Beispiel S123456789). Oder Ihre Vertragsnummer beginnt mit einer Zahl und besteht insgesamt aus 10 Zahlen (Beispiel 1234567891). 

Können Sie dennoch Ihre Vertragsnummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per E-Mail.

Ich finde meine Geschäftspartnernummer nicht.

Ihre Geschäftspartnernummer haben wir Ihnen in dem Anschreiben zur Mieter-App mitgeteilt. 

Sollten Sie das Anschreiben nicht mehr vorliegen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per E-Mail.

Was muss ich bei der Vergabe des Passwortes beachten?

Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise bei der Vergabe Ihres Passwortes: 

  • nutzen Sie mindestens 8 Zeichen 
  • verwenden Sie mindestens einen Groß- und/oder Kleinbuchstaben 
  • verwenden Sie mindestens jeweils eine Zahl und ein Sonderzeichen 
Ich habe keine Bestätigungsmail erhalten. Was mache ich jetzt?

Sie erhalten von uns eine E-Mail an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Damit werden Sie gebeten, die Registrierung in der App abzuschließen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!

Ich habe mich in der App registriert, mein:e Partner:in möchte sich auch anmelden. Geht das?

Nur ein Unterzeichner des Mietvertrages erhält einen Zugang zur Mieter-App. Aus technischen und datenschutzrelevanten Gründen kann pro gemietetes Objekt nur eine Registrierung erfolgen. Die Verantwortung zur sicheren Verwahrung der Zugangsdaten liegt beim Mietenden.

Warum erhalte ich mehrere Anschreiben zur Anmeldung in der Mieter-App?

Wenn Sie mehrere Verträge bei uns haben, erhalten Sie aus technischen Gründen auch mehrere Anschreiben zur Mieter-App von uns. Sie müssen sich jedoch nur einmalig in unserer Mieter-App registrieren, wenn die Geschäftspartnernummer gleichlautend ist. Dann können Sie die weiteren Anschreiben ignorieren. Haben Sie unterschiedliche Geschäftspartnernummern, dann registrieren Sie sich bitte für jedes Objekt. Hierfür können Sie allerdings nicht die gleiche Mailadresse nutzen.

Ich habe neben der Wohnung auch einen Stellplatz angemietet, warum wird mir der Stellplatz nicht in der App angezeigt?

Wenn Sie für den Wohnungsmietvertrag und den Stellplatzmietvertrag unterschiedliche Geschäftspartnernummern haben, müssen Sie sich für beide Objekte separat registrieren und dann beide Accounts benutzen. Das kommt beispielsweise vor, wenn zwei Personen gemeinsam eine Wohnung mieten, aber nur eine davon den Stellplatz oder die Garage. Hierfür können Sie allerdings nicht die gleiche Mailadresse nutzen.

Soll ich mich jedes Mal aus der App ausloggen oder kann ich auch eingeloggt bleiben?

Ein Login in der App bleibt bis zu 12 Monate gültig, wenn kein manueller Logout erfolgt. Insbesondere bei Smartphones, die nicht nach kurzer Zeit automatisch in eine sichere Bildschirmsperre gehen, empfiehlt es sich daher, sich nach der Benutzung manuell unter Konto ganz unten auszuloggen.

Wie kann ich einen Schaden über die Mieter-App melden?

Gehen Sie in dem blauen Menü unten auf „Schaden“. Hier können Sie einen neuen Schaden melden und erhalten außerdem eine Hilfestellung was zu tun ist, wenn es sich um einen Notfall handelt. Hier finden Sie auch die Telefonnummer unseres Technischen Notdienstes für Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten.

Wenn Sie einen neuen Schaden über die App melden möchten, wählen Sie auf der Übersichtseite das entsprechende Thema aus. Sie sind sich nicht sicher, welches das passende Thema ist? Über das i finden Sie weiterführende Informationen.

Bei kleinen Schäden können Sie sich direkt an den Handwerker wenden. Hier werden Ihnen die Firma, die Telefonnummer und die Mailadresse angezeigt. Sie können den Handwerker direkt beauftragen und einen Termin vereinbaren. Das ist für Sie kostenfrei und garantiert eine schnelle Abwicklung.

Bei größeren Schäden können Sie uns diese über die App melden. Dafür benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Bitte beschreiben Sie den Schaden kurz. Manchmal ist auch ein Foto hilfreich. Sie haben hier die Möglichkeit, eines hochzuladen. Bitte geben Sie noch Ihre Telefonnummer an, falls wir Fragen haben sollten. Klicken Sie dann auf „Absenden“ erhält der zuständige Mitarbeitende eine Benachrichtigung und meldet sich bei Ihnen.

Ich finde mein Anliegen in der App nicht.

Wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per E-Mail.

Wo finde ich meinen Mietvertrag in der App?

Ihren Mietvertrag finden Sie in der Mieter-App unter „Vertrag“. Sollte er dort nicht sein, können Sie ihn über das Anliegen „Kopie Mietvertrag“ aus der App heraus anfordern. Wählen Sie die Bereitstellung in der App, wird er Ihnen dort umgehend nach der Bearbeitung bereitgestellt und Sie sparen sich die Postzustellung.

Ich möchte meine Mailadresse ändern.

Ihre Mailadresse können Sie ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird automatisch verarbeitet, Sie bestätigen die neue Adresse per E-Mail.

Ich möchte meine Telefonnummer ändern.

Ihre Telefonnummer können Sie ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird manuell bearbeitet, die Umsetzung kann einige Werktage dauern.

Ich möchte mein Passwort ändern.

Gehen Sie in der Mieter-App auf „Konto“ und wählen dann „Mein Kundenkonto“ aus. Hier finden Sie den Button „Passwort ändern“.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was muss ich tun?

Auf dem Login-Bildschirm können Sie über den Link “Passwort vergessen” eine E-Mail zum Setzen eines neuen Passworts anfordern. Diese wird an die von Ihnen registrierte E-Mail-Adresse gesendet.

Ich habe meinen Vertrag gekündigt. Habe ich noch Zugriff auf die App?

Nach Kündigung des Vertrages können Sie die Mieter-App noch 12 Monate nutzen.

Ich möchte die App nicht mehr nutzen. Was mache ich jetzt?

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die App nicht mehr nutzen möchten, dann können Sie Ihr Kundenkonto löschen. Dafür gehen Sie in der Mieter-App auf „Konto“ und wählen dann „Mein Kundenkonto“ aus. Hier finden Sie den Button „Mein Kundenkonto löschen“. 

Bitte beachten Sie, dass Sie damit auf folgende Vorteile verzichten: 

  • eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen und Schadensmeldungen 
  • den unkomplizierten Abruf Ihrer Verbrauchsdaten 
  • die Notfallnummern auf einen Blick 
  • den schnellen Zugriff auf die Handwerker für Kleinreparaturen 
  • aktuelle Neuigkeiten rund ums Wohnen 
  • den komfortablen Abruf Ihrer Vertragsdokumente
In welchem Zustand übernehme ich die Wohnung?
  • Als neue:r Mieter:in übernehmen Sie die Wohnung unrenoviert, wenn vertraglich nicht anders vereinbart. 
  • Wände, Decken und alle streichfähigen Flächen sind für Anstrich oder Tapezieren vorbereitet. 
  • Nach Ihrem Einzug und während Ihrer Mietzeit können Sie die Renovierungsarbeiten nach Ihren Vorstellungen ausführen.
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Bitte zum Termin mitbringen:

  • Unterschriebenen Mietvertrag
  • Zahlungsnachweise über die erste Miete und die Kaution
Von wem erhalte ich den Wohnungsschlüssel?
  • Den Wohnungsschlüssel erhalten Sie von unserem Objektmanagement vor Ort in der Wohnung.
  • Für die Schlüsselübergabe sind einige Nachweise vorzulegen: unterschriebener Mietvertrag, Nachweis, dass erste Miete und Kaution gemäß Vertrag gezahlt wurden
Wann und wo erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
  • Nach einem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
  • Diese erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe von uns.
  • Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung gemeinsam mit der Zuzugsgenehmigung. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.
Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.

Welche Dokumente benötige ich für die Ummeldung?
  • Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente: 
    • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
    • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
    • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
    • ggf. Heiratsurkunde
  • Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.
  • Haben Sie bereits eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Diese zwei Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig.
Wer meldet Strom und Gas an?
  • Freie Wahl bei Strom- und Gasanbieter
  • Rechtzeitig beim gewünschten Anbieter anmelden
  • Ansonsten Belieferung vom örtlichen Grundversorger
  • Wichtig: bei Schlüsselübergabe/Einzug Zählerstand notieren
Muss ich Telefon, TV und Internet anmelden?
  • Festnetzanschluss ist bei Einzug in der Regel vorbereitet.
  • Kann beim Telefonanbieter an-, ab- oder umgemeldet werden
  • Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet finden Sie hier.
Muss ich eine Versicherung abschließen?
  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!
  • Gebäude-Versicherung greift nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum.
  • Kein kostenloser Reparatur-Service bei Schäden, die Sie verursacht haben.
Wer kümmert sich um die Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder?

Klingel und Briefkasten werden bei der Wohnungsübergabe vom Objektmanagement mit Ihrem Namen versehen.

Was ist bei Schließanlagen zu beachten?
  • Vorsicht: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
  • Grund: Schließanlage muss ausgetauscht werden
  • Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
Wie erhalte ich einen zusätzlichen Schlüssel?
  • Falls es sich um eine Schließanlage handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service.
  • Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel anfertigen.
  • Wichtig: Kosten für zusätzliche Schlüssel tragen Sie als Mieter:in selbst.
  • Nach dem Ende Ihres Mietverhältnisses geben Sie bitte alle Schlüssel bei unserem Objektmanagement bei der Endabnahme ab.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Ich habe meinen Schlüssel verloren. / Mein Schlüssel wurde mir gestohlen. – Was muss ich tun und wer übernimmt die Kosten?
  • Bitte informieren Sie uns als Vermieter umgehend über den Verlust des Schlüssels. Wenden Sie sich dafür an unseren Kunden-Service.
  • Vorsicht bei einer Schließanlage: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich!
  • Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Darf ich in meiner Wohnung einen anderen Bodenbelag verlegen (z.B. Laminat) oder feste Einbauten vornehmen?
  • Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
  • Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
  • Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail oder per Post).
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
Darf ich eine Markise anbringen?
  • Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
  • Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
  • Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail oder per Post).
Darf ich eine Satellitenschüssel/Parabolantenne anbringen?
  • Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie das nicht.
  • Eine Satellitenschüssel ist überflüssig, wenn
    • Ihr Gebäude einen Breitbandkabelanschluss, eine Gemeinschaftssatellitenantenne oder eine SAT/ZF-Anlage mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat oder 
    • Sie durch den Breitbandkabelanschluss oder Internet ein ausreichendes muttersprachliches Fernsehangebot erhalten.
Welche Anliegen muss ich Ihnen schriftlich mitteilen?
  • Änderung von persönlichen Daten, die für den Mietvertrag wichtig sind (z.B. Namensänderung, Änderung der Bankverbindung)
  • Beschwerden
  • Anträge (z.B. für bauliche Änderungen, Tierhaltung)

Nutzen Sie dafür auch gerne unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!

Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
  • Auf dem Mietvertrag.
  • Auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten.
Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz oder eine Garage mieten?
  • Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
  • Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 0800 3331110 anrufen.
Wann genau muss ich meine Miete zahlen? (Termin)

Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.

Wohin muss ich meine Miete überweisen?

Die Bankverbindung für Ihre Mietzahlung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Ich erhalte mein Gehalt Mitte/Ende des Monats. Kann ich auch dann meine Miete bezahlen?

Nein. Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.

Wie kann ich die Miete von meinem Konto abbuchen lassen?
  • Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können wir die Miete direkt von Ihrem Konto abbuchen.
  • Wir schicken Ihnen gerne das Formular. Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um das Formular anzufordern. Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
  • Achtung: Haben Sie auch einen Stellplatz/eine Garage bei uns gemietet, müssen Sie dafür ein separates SEPA-Lastschriftmandat abgeben.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
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Kann ich meine Miete auch bar zahlen?

Sie können Ihre Miete im Einzelhandel bezahlen. Hier erklären wir, wie das funktioniert.

Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Mietkonto?

Schicken Sie uns gerne eine Anfrage über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot.
Sie können sich auch an unsere Mietschuldnerberatung wenden.

Was sollte ich tun, wenn ich meine Miete nicht vollständig zahlen kann oder mit meiner Mietzahlung in Verzug gerate?

Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an den zuständigen Ansprechpartner für Mietschuldnerberatung weiter.

Kunden-Service
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Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?
  • Wir schicken Ihnen gerne eine Mietbescheinigung.
  • Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um die Bescheinigung anzufordern. Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.

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Wo beantrage ich Wohngeld?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld.

Was ist in den Betriebskosten enthalten?
  • Die Betriebskosten umfassen z.B. die Kosten für Wasser und Kanal, Müll, Beheizung, Allgemeinstrom, Haus- und Straßenreinigung, Winterdienst, Hauswart, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder die Wartung technischer Anlagen.
  • Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Was sind die Betriebskosten?
  • Betriebskosten sind Kosten, welche durch die Nutzung der Wohnung, des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Gemeinsam mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung und erhalten hierzu jährlich eine Abrechnung Ihrer Kostenanteile.
  • Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
  • Sobald uns alle Kosten inklusive der Rechnungen externer Dienstleister vorliegen.
  • Allerspätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
Ich habe Fragen zu meiner Betriebskostenabrechnung.

Wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service. Ihre Anfrage wird dann an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Kunden-Service
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Warum muss ich im Sommer Heizkosten zahlen?

Wird das Warmwasser über die Heizung bereitet, entstehen auch im Sommer Heizkosten. Die Warmwasserkosten sind von der Warmwassertemperatur abhängig. Die Berechnung der Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt.

Berechnung der CO2-Abgabe

Wir müssen uns als Vermieter für Rechnungszeiträume ab Januar 2023 an den CO2-Kosten beteiligen. Die Kosten entstehen beim Verbrauch von Heizenergie für Ihre Wohnung. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Menge des CO2-Ausstoßes des jeweiligen Gebäudes ab.

Hat Ihre Wohnung eine Zentralheizung, die von der NHW betrieben wird, müssen Sie nichts weiter tun. Wir schreiben Ihnen unseren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung automatisch gut.

Sie haben direkt einen Vertrag mit einem Energieversorger für die Beheizung Ihrer Wohnung abgeschlossen? Auch dann beteiligen wir uns an den CO2-Kosten! 

Das geht ganz einfach. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen.

Wir berechnen dann für Sie Ihre Erstattung und schreiben Ihnen diesen Betrag in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.

Was ist die Energiepreisbremse?

Die  von der Bundesregierung eingeführte Preisbremse für Strom, Wärme und Gas entlastet die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Energiekrise. Die Preise wurden rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis zum 31.12.2023 „gedeckelt“.

Die Preisbremse bedeutet, dass für 80 Prozent des Verbrauchs (gemessen am Verbrauch des Vorjahres) die Preise festgeschrieben sind: 

  • Strom: maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas: maximal 12 Cent brutto pro kWh
  • Fernwärme: 9,5 Cent brutto pro kWh

Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten die üblichen Marktpreise.

So funktioniert es: Wir als Ihr Vermieter geben die Preisvergünstigungen natürlich direkt an unsere Mieterinnen und Mieter weiter. Wie sich die Preisbremse auf Ihre Heizkosten auswirken wird, zeigt uns die Jahresabrechnung der Energieversorger, die wir 2024 erhalten und die wir in der Heizkostenabrechnung mit Ihnen abrechnen werden.  

Was ist der Härtefallfonds Energieschulden?

Haben Sie wegen der Preiserhöhungen eine hohe Rechnung für Energie erhalten? Droht Ihnen der Energieversorger, den Anschluss zu sperren, weil Sie die Rechnung nicht bezahlen können? Können Sie die Heiznebenkosten aus der Jahresrechnung der NHW nicht begleichen?

Wenn Sie in einer solchen Situation sind, kann Ihnen das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Härtefallfonds Energieschulden helfen. 

Welche Voraussetzungen das sind und was Sie nun tun müssen, erfahren Sie im Flyer der Verbraucherzentrale Hessen.

Warum gibt es die Verbrauchsinformation?

Die Verbrauchsinformation informiert Mieterinnen und Mieter über ihren Verbrauch von Heizenergie und Wasser.

Die Verbrauchsinformation hilft Mieterinnen und Mietern, besser und schneller zu erkennen, wie sie Energie sparen können. Damit schützen Sie die Umwelt und sparen Geld.

Hat eine Mietwohnung fernauslesbare Messgeräte, muss der Vermieter den Mieterinnen und Mietern jeden Monat eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen.

Fernauslesbare Messgeräte können ohne Zugang zur Wohnung erfasst werden.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Verbrauchsinformation?

Die gesetzliche Grundlage ist die aktuelle Heizkostenverordnung. Informationen finden Sie im § 6a.

Welche Informationen sind in der Verbrauchsinformation enthalten?

Die Verbrauchsinformation enthält:

  • Ihren Verbrauch im letzten Monat.
  • Einen Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem Vormonat.
  • Einen Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem gleichen Monat im vorherigen Jahr. Wenn diese Daten erfasst wurden.
  • Einen Vergleich mit einem durchschnittlichen Energieverbraucher. Vergleichskriterien sind hier z.B. der Energieträger und die Gebäudegröße.

Der Verbrauch wird in Kilowattstunden angegeben.

Die Informationen erhalten Sie für die Heizung und die Versorgung mit warmem Wasser. Sie erhalten keine Informationen zum Verbrauch von kaltem Wasser.

Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.

Betrifft mich die Verbrauchsinformation?

Sie erhalten eine Verbrauchsinformation,

  • wenn Ihre Wohnung an einer Heizanlage angeschlossen ist und die Kosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden und wenn
  • die Messgeräte in Ihrer Wohnung fernauslesbar sind. Fernauslesbare Messgeräte können ohne Zugang zur Wohnung erfasst werden.
  • wenn Ihre monatliche Miete eine Heizkostenvorauszahlung enthält.

Sie erhalten keine Verbrauchsinformation von uns, wenn Sie direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen z.B. für Fernwärme- oder Gasversorgung abgeschlossen haben. 

Kostet die Verbrauchsinformation etwas?

Ja, weil die Kosten zu den Heizkosten gehören.

Die Kosten für die Verbrauchsinformation werden mit der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Das gleiche gilt für die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung.

Das ist in der Heizkostenverordnung im § 7 (2) festgelegt.

Welchen Zweck hat die Verbrauchsinformation?

Die Verbrauchsinformation hilft Ihnen, besser und schneller zu erkennen, wie Sie Energie (Heizkosten und Warmwasserverbrauch) sparen können. Die Heizkostenabrechnung, die Sie einmal im Jahr erhalten, reicht dafür nicht aus.

Wie oft erhalte ich die Verbrauchsinformation?

Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Verbrauchsinformation zur Verfügung.

Kann die monatliche Verbrauchsinformation abbestellt werden?

Nein, das geht nicht.

Der Vermieter muss jeden Monat die Verbrauchsinformation erstellen und den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stellen.

Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.

Wie erhalten Sie die Verbrauchsinformation?

Wir senden Ihnen die Verbrauchsinformation per Post oder per E-Mail. Zukünftig erhalten Sie die Verbrauchsinformation auch über unsere Mieter-App.

Der Versand per E-Mail und über die Mieter-App ist kostenlos für Sie.

Wenn Sie die Verbrauchsinformation per E-Mail erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail und teilen uns Ihre E-Mail-Adresse mit. 

Um Ihre E-Mail-Adresse zuordnen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns in der E-Mail auch Ihre Mietvertragsnummer, Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Anschrift mitteilen.

Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?

Nein, das ist nicht möglich.

Wie lange dauert es, bis ich meine Kaution zurückerhalte?

Sofern Sie Ihre Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben, erhalten Sie Ihre Kaution so schnell wie möglich.

Was passiert mit meiner Kaution?
  • Ihre Mietkaution ist auf einem Treuhandsammelkonto bei der Aarealbank AG angelegt. Diese wird dort mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst.
  • Aktuell liegt dieser Zinssatz bei 0,01 Prozent.
  • Sollten Sie nähere Informationen zu Ihrer Mietkaution benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem/der Sachbearbeiter/in für die Mietenbuchhaltung in Verbindung.
Wann muss ich die Kaution zahlen?

Vor der Schlüsselübergabe müssen Sie die Kaution zahlen.

Wie hoch ist die Kaution?

Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten.

Was muss ich bei der Dunstabzugshaube beachten?
  • Nur Umluft- und keine Ablufthauben verwenden.
  • Wichtig: Dunstabzugshaube regelmäßig reinigen.
  • Ansonsten Gefahr von Küchenbrand
  • Fett, das heruntertropft, kann sich entzünden.
  • Daher: Fettfilter alle 2 bis 4 Wochen reinigen!
  • Heißes Wasser und Spülmittel nutzen
  • Bei Verhärtungen: Filter einweichen (> 60 Min.)
  • Auch möglich: Reinigung in Spülmaschine
Was muss ich bei Absperr-Vorrichtungen beachten?
  • Wo? An Versorgungs-Leitungen: Kalt- und Warmwasser, Heizwärme
  • Werden im Notfall oder Reparaturfall genutzt
  • Ablagerungen (z.B. Kalk, Rost) können die Funktion beeinträchtigen.
  • Daher 2-mal im Jahr alle Absperr-Vorrichtungen handfest schließen und wieder öffnen.
  • Darauf achten, dass in der Zeit kein technisches Gerät (z.B. Waschmaschine) betrieben wird.
Was muss ich bei Abluft-Anlagen beachten?
  • Wo? In innenliegenden Bädern und WCs
  • Befördert verbrauchte Luft nach draußen
  • Wichtig für Luftwechsel: sauberes Ansaug-Gitter 
  • Ansaug-Gitter bei Bedarf reinigen!
  • Ventilator/zentrale Abluftanlage: Filter-Vlies 1-mal jährlich reinigen oder wechseln
  • Wechsel des Filter-Vlies ohne eigenes Werkzeug möglich
Was muss ich bei Gasfeuerstätten beachten?
  • Lüftung
    • Für sicheren Betrieb ist ausreichend Verbrennungsluft nötig.
    • Luft muss über Öffnungen in Fenstern und Türen nachströmen.
    • Lüftungsöffnungen daher nicht verschließen oder zuhängen!
    • Ansonsten Gefahr für Gesundheit und Leben
  • Abgas-Überwachung
    • Gasfeuerstätte mit Abgas-Überwachung ausgerüstet
    • Schaltet bei Abgasaustritt die Gasfeuerstätte aus
    • Im Eintrittsfall: Lüften Sie den Aufstellraum – nach 10 Min. können Sie die Gasfeuerstätte wieder einschalten!
    • Bei wiederholter Abschaltung: Wartungsfirma beauftragen (Handwerkerliste).
  • Wartung
    • Die Gasfeuerstelle wird regelmäßig gewartet.
Was muss ich bei Abflüssen und Rohren beachten?
  • Bei Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter!
  • Müll, Speisereste und Hygieneartikel (Windeln, Tampons etc.) nicht in die Toilette – Verstopfungsgefahr!
  • Fettiges Geschirr mit warmem/heißem Wasser spülen: So löst sich das Fett und verstopft nicht den Abfluss.
  • Sollte es trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen zu einer Rohrverstopfung gekommen sein, werden Sie bitte nicht selbst tätig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend an den zuständigen Handwerker aus unserer Firmenliste oder außerhalb der Geschäftszeiten an unseren Notfallservice.
Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die man auf dem Balkon, der Terrasse oder der Fensterbank aufstellen kann. Man steckt sie einfach in eine normale Steckdose, um Strom zu erzeugen.

Aus welchen Teilen besteht ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk hat drei Hauptteile:

  • Solarmodule: Diese Platten fangen das Sonnenlicht ein und machen daraus Strom.
  • Wechselrichter: Dieses Gerät wandelt den Strom so um, dass man ihn im Haus nutzen kann.
  • Einspeisestecker: Mit diesem Stecker wird der Strom in das Stromnetz des Hauses eingespeist.
Welche Vorteile hat ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke sind günstig und umweltfreundlich. Sie helfen, weniger Strom von außen zu kaufen. Das spart Geld und schont die Umwelt. Außerdem sind sie einfach zu installieren und brauchen keine aufwendige Montage.

Wie können NHW-Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Mieterinnen und Mieter der NHW können ganz einfach ein Balkonkraftwerk installieren. Eine einfache Mitteilung an unseren Kunden-Service genügt. Wichtig ist, dass die in diesem Merkblatt festgehaltenen Vereinbarungen eingehalten werden.

Welche Unterstützung bietet NHW den Mietern beim Einsatz von Balkonkraftwerken?

Die NHW arbeitet mit dem Unternehmen MeinSolardach.de zusammen. MeinSolardach.de bietet den Mietern ein komplettes Paket an. Dieses Paket umfasst alles von der Beratung über die Installation bis hin zur Versicherung.

Wo können sich interessierte NHW-Mieter beraten lassen?

Mieter können sich online, telefonisch oder persönlich in einem der Shops von MeinSolardach.de beraten lassen, zum Beispiel in Frankfurt oder bald auch in Kassel.

Was kostet ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt?

Ein solches Balkonkraftwerk kostet ab 399 Euro (netto), wenn man es direkt im Shop kauft. Es können zusätzliche Kosten für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme entstehen.

Benötigt man eine Genehmigung für die Arbeiten auf dem Grundstück?

Ja, bei Privatgrundstücken ist immer eine Genehmigung des Eigentümers notwendig.

Vodafone kann mir kein Produkt anbieten. An welchen Anbieter kann ich mich dann wenden?

Sobald Ihr Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen ist, können Sie bei jedem Anbieter (natürlich auch Vodafone) ein entsprechendes Glasfaserprodukt buchen.

Bei uns wurde bereits Glasfaser bis ins Haus verlegt und eine entsprechende Box wurde im Hausflur angebracht. Wie bekomme ich als Mieter jetzt meine Geräte mit dem Glasfaser verbunden?

Die gebäudeinterne Glasfaserverlegung wird in den Beständen der NHW durch Vodafone im Auftrag der MET durchgeführt. Hierfür ist für den Gesamtbestand ein Zeitraum bis 2035 vereinbart. Wir bitten um Beachtung, dass diese objektbezogenen Ausbaupläne derzeit noch nicht vorliegen.

Ich wohne in einem Neubau. Wurde hier bereits Glasfaser verlegt?

In einigen Gebäuden wurde bereits Glasfaser verlegt. Dies fragen Sie bitte separat bei uns an.

Ich habe bereits bei einem anderen Anbieter für den Glasfaseranschluss unterschrieben. Was mache ich jetzt?

Bedenken Sie bei einem möglichen Vertragsabschluss, ob Sie derzeit tatsächlich einen superschnellen Vertrag benötigen und betrachten Sie den Preis für die gesamte Laufzeit. Da Sie der Anbieter momentan nicht über einen Glasfaseranschluss versorgen kann, können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen. 

Ich habe eine Anfrage von einem anderen Anbieter für den Glasfaseranschluss erhalten. Was mache ich damit?

Bitte teilen Sie dem Anbieter mit, dass er sich an den Gebäudeigentümer wenden soll.

Wann kann ich mit dem Glasfaseranschluss rechnen?

Wir verfolgen das Ziel, bis 2035 die NHW-Gebäude (knapp 60.000 Wohnungen) mit Glasfaseranschlüssen auszustatten. 

Wurde bei mir im Haus bereits ein Glasfaseranschluss installiert?

In einigen Gebäuden wurde bereits Glasfaser verlegt. Dies fragen Sie bitte separat bei uns an.

In meiner Straße wurde bereits Glasfaser verlegt. Es fehlt nur der Hausanschluss. Kann ich den Anbieter mit dem Anschluss beauftragen?

Dies kann immer nur der Hauseigentümer. Wenn Vodafone bei Ihnen in der Straße Glasfaser verlegt, kümmern wir uns um den Hausanschluss. Für die Mieter ist kein Handlungsbedarf notwendig.

Kann ich mich nach dem Glasfaseranschluss durch Vodafone für einen anderen Anbieter entscheiden?

Selbstverständlich haben Sie die freie Anbieterwahl. Jeder Anbieter soll das vorhandene Glasfasernetz nutzen können. Hierfür benötigt dieser Anbieter eine vertragliche Regelung mit Vodafone.

Kann ich einen anderen Anbieter als Vodafone beauftragen?

Mehrere Glasfaserleitungen in einem Gebäude würden zu Problemen führen. Aus diesem Grund wird die Anbindung ausschließlich durch Vodafone stattfinden.

Wird die Glasfaserleitung vom Landkreis gefördert?

In den einzelnen Landkreisen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Glasfasernetzen. Diese sind für unsere Mieter nicht relevant, da der Glasfaseeranschluss für die Mieter grundsätzlich kostenfrei ist.

Entstehen für den Glasfaseranschluss Kosten für den Mieter?

Nein, für Sie als Mieter entstehen durch den Ausbau keine Kosten.

Kann ich als Mieter selbst einen Vertrag mit Vodafone zum Ausbau von Glasfaser abschließen, ohne dass die NHW das gesamte Haus mit Glasfaser versorgt?

Da wir allen Mietern die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses bieten möchten, werden keine einzelnen Aufträge durch Mieter möglich sein. Dies würde den Ausbau auch nicht beschleunigen.

Brauche ich einen Glasfaseranschluss?

Das ultraschnelle Internet über Glasfaser ermöglicht eine konstant hohe Übertragungsgeschwindigkeit. Für die wenigsten unserer Mieterinnen und Mieter ist sie derzeit notwendig, denn alle Gebäude haben bereits ein schnelles Hochleistungsnetz (per Breitbandkabel). Bedenken Sie bei einem möglichen Vertragsabschluss, ob Sie derzeit tatsächlich einen superschnellen Vertrag benötigen und betrachten Sie den Preis für die gesamte Laufzeit.

Warum hat die NHW Vodafone mit dem Glasfaserausbau beauftragt?

Wir stellen mit dieser strategischen Partnerschaft sicher, dass es in unseren Liegenschaften keinen Technologie- und Anbieter-Wildwuchs gibt, der in der Konsequenz zu Problemen führt. Vodafone verlegt in Abstimmung mit der NHW die Kabel zu jeder einzelnen Wohneinheit.

Wann startet der Glasfaserausbau?

Der Glasfaserausbau startet bereits in einigen Quartieren. Unser Ziel ist es, bis 2035 die NHW-Gebäude mit Glasfaseranschluss auszustatten. Hessenweit werden alle Quartiere der NHW profitieren.

Wurde bereits ein Anbieter mit dem Auf- und Ausbau des Glasfasernetztes beauftragt?

In einer strategischen Partnerschaft zwischen NHW und Vodafone wurde beschlossen, dass Vodafone den Auf- und Ausbau eines Glasfasernetzes in den NHW-Quartieren sicherstellt. 

Muss ich jetzt meinen Kabelanschluss zum 30.06.2024 kündigen?

Nein, der Kabelanschluss wird automatisch gekündigt.

Was kostet mich der Kabelanschluss monatlich ab dem 01.07.2024?

Egal, ob für TV oder auch Internet, Sie müssen sich selbst an Vodafone wenden. Als Mieter der NHW können Sie bei Vodafone TV Connect Start als Basis TV-Programm mit über 90 Sender zum Vorzugspreis von € 9,99 monatlich erhalten.

Ihren Internetanschluss können Sie einfach weiterführen oder direkt bei Vodafone abschließen. Buchbar ist das Produkt unter der Rufnummer 0800 - 50 544 11, auf der Homepage www.bewohnerplus.de/kabeltv, im Vodafone-Shop oder bei einem Medienberater (Aushang im Haus).

Warum kann es nicht weitergehen wie bisher?

Wir müssen eine gesetzliche Vorgabe umsetzen, so dass die Kabelanschlusskosten nicht mehr über die Nebenkosten Ihrer Miete umgelegt werden können.

Kann ich, wenn ich will, nicht weiterhin den Anschluss nutzen und über die Nebenkosten zahlen?

Nein, dies ist leider nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Wenn Sie nichts unternehmen, werden Sie zum 01.07.2024 nicht mehr über den vorhandenen Kabelanschluss fernsehen können. Auch der kostenfreie Internetanschluss entfällt. Wenn Sie bereits einen schnellen Internetanschluss mit Vodafone dazugebucht haben, bleibt dieser bestehen.

MET ist dann kein TV-Signallieferant mehr und übernimmt keine Verantwortung mehr für das TV-Signal. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Vodafone unter der Nummer 0800 50544 11.

Werden meine Nebenkosten ab dem 01.07.2024 von selbst günstiger oder muss ich da etwas tun?

Die Kabel-Anschlusskosten entfallen bei Ihren Nebenkosten ab dem 01.07.2024. Den Wegfall der Breitbandkabelgebühren können Sie dann in Ihrer Jahresabrechnung für das Jahr 2024 ersehen. Sie müssen hierfür nichts tun.

Wer schließt für mich nun den Kabelvertrag ab?

Ähnlich wie bei Ihrem Stromlieferanten können Sie nun Ihren TV- oder Internetanbieter selbst wählen. Den Vertrag müssen Sie selbst abschließen.

Muss ich jetzt selbst einen Vertrag mit Vodafone abschließen, um weiterhin TV empfangen zu können?

Ja, unter der  Telefonnummer 0800 5054411, im Vodafone-Shop, Online unter www.bewohnerplus.de/kabeltv oder bei Ihrem Medienberater können Sie einen privaten Einzelnutzervertrag abschließen.

Was ist mit meinen kostenfreien Zusatzprodukten (HD/Fremdsprachen/6 Mbit/s)?

Diese sind zum 01.07.2024 nicht mehr kostenfrei. Bitte wenden Sie sich an Vodafone unter der Nummer 0800 5054411.

Kann ich mir einen anderen Anbieter als Vodafone für TV suchen?

Über die TV-Dosen  können weiterhin nur TV/Internet/Telefon von Vodafone bezogen werden. 
Über die Telefondose kann Internet oder TV über das Internet (IPTV) über die Telekom oder andere Dritte gebucht werden.

Was passiert mit meinem bisher kostenfreien Fremdsprachenpaket?

Dieses Angebot ist ab 01.07.2024 nicht mehr kostenfrei. Bitte wenden Sie sich wegen Kündigung oder Neubestellung an Vodafone unter der Nummer 0800 5054411.

Was passiert mit meinem bisher kostenfreien HD-Paket?

Dieses Angebot ist ab 01.07.2024 nicht mehr kostenfrei. Bitte wenden Sie sich wegen Kündigung oder Neubestellung an Vodafone unter der Nummer 0800 5054411.

Wie kann ich mein Sky-Abonnement als Pay-TV weiter empfangen?

Voraussetzung hierfür ist ein Einzelnutzervertrag für den TV-Empfang mit Vodafone.

Gibt es bei mir TV über die Antenne (DVB-T)?

Das hängt von Ihrem Standort ab. In der Regel besteht in Hessen ein guter DVB-T-Empfang.

Bekomme ich die öffentlich rechtlichen Sender kostenfrei?

Über eine Antenne können Sie DVB-T empfangen. Bei DVB-T sind die öffentlich rechtlichen Sender stets vorhanden. Ob Sie in Ihrer Wohnung DVB-T empfangen können, hängt vom Standort ab.

Wie kann ich jetzt TV schauen?

Hier bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können bei Vodafone einen TV-Anschluss bestellen unter 0800 5054411.  
  • Sie können zumindest die öffentlich rechtlichen Sender über DVB-T (eigene Antenne) kostenfrei empfangen. Hierbei ist der Empfang vom Standort abhängig.
  • Sie können über Ihren Internetanschluss IPTV empfangen (sofern Bandbreite ausreichend).
Kann ich mir einen anderen Anbieter als Vodafone für Internet und/oder Telefon suchen?

Über das Breitbandkabel können Sie bei Vodafone bleiben, über die Telefondose auch bei der Telekom oder anderen Anbietern.

Was mache ich mit dem kostenfreien Receiver/Modem?

Das kostenfreie Internetangebot steht ab 01.07.2024 nicht mehr zur Verfügung. Bitte klären Sie bei Vodafone unter der Nummer  0800 0009969, was mit Ihrem Modem/Receiver passiert.

Unter welcher Telefonnummer kann ich meine Vodafone Produkte bestellen?

Unter der Telefonnummer 0800 5054411.

Kann ich meinen bisherigen kostenfreien Internetzugang (bis 6 Mbit/s) weiter nutzen?

Leider nein. Der kostenfreie Internetzugang war Bestandteil des TV-Angebots im Sammelinkasso. Dieser Anschluss entfällt zum 01.07.2024. Bitte klären Sie mit Vodafone unter der Nummer 0800 0009969 das weitere Vorgehen.

Wie kann ich ab 01.07.2024 einen günstigen Internetanschluss erhalten?

Über den Breitbandkabelanschluss können Sie weiterhin die günstigen Tarife von Vodafone nutzen. Diese können Sie über die Telefonnummer 0800 5054411 bestellen.

Wer reinigt das Treppenhaus?
  • Entweder durch Mieter:innen oder externe Firma
  • Nicht sicher? Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
  • Wenn Mieter:innen: Alle Mietparteien reinigen im Wechsel.
  • Terminkalender im Treppenhaus regelt, wer wann reinigt
  • Umfang: Treppe und Fensterbänke feucht wischen, Fenster putzen

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Wann beauftragt die Unternehmensgruppe eine externe Firma für die Treppenhausreinigung?
  • Sobald die Mehrheit der Mietenden eine Reinigungsfirma wünscht. 
  • Schicken Sie uns einfach ein Schreiben mit der Unterschriftenliste zu.
  • Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das Kundenmanagement weiter.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Muss ich im Winter Schnee räumen?
  • Generell gilt: Mietvertrag verpflichtet Mietende zum Schneeräumen.
  • Ausnahme: Externe Firma übernimmt Winterdienst (und Hausreinigung).
  • Im Zweifelsfall: Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?
  • Haustiere sind prinzipiell gestattet
  • Bedingung: stören andere Mietende nicht
  • Keine Genehmigung von Listenhunden
  • Größere Tiere (z.B. Hunde) brauchen eine schriftliche Genehmigung.
  • Bitte schicken Sie uns einen Antrag mit allen Daten und einem Foto des Tieres.
  • Den Antrag können Sie über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot anfordern. Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
  • Wichtig: Ein Hund muss vor der Anschaffung genehmigt werden.
  • Treppenhaus und Siedlung: Hunde an die Leine!
  • Hundekot sofort entfernen, sonst droht Bußgeld.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Was muss ich beim Sperrmüll beachten?
  • Termine: siehe Aushang Treppenhaus
  • Lagerung: im eigenen Kellerabteil
  • Erst am Vorabend rausstellen
  • Kein Termin oder unerlaubter Müll = wilder Sperrmüll
Muss ich meinen Müll trennen?
  • Müll trennen und in richtige Tonne entsorgen. Hier finden Sie eine Übersicht.
  • Falsch befüllte Tonnen werden nicht abgeholt.
  • Entstehende Kosten tragen die Mieterinnen und Mieter.
Worauf muss ich beim Lüften oder Heizen achten?

Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt.

Wo finde ich die Hausordnung?
  • Die Hausordnung finden Sie am Ende Ihres Mietvertrags und auf unserer Internetseite.
  • Bitte auch unsere familienfreundliche Hausordnung beachten.
Was muss ich zu Lautstärke und Ruhezeiten wissen?
  • Grundsätzlich gilt: Lärm möglichst vermeiden!
  • Musik, TV und Gespräche in Zimmerlautstärke
  • Werktage: Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und Nachtruhe (22 Uhr bis 7 Uhr) einhalten!
  • Sonntage und Feiertage sind Ruhetage.
Und was ist mit Kinderlärm?
  • Kinder sind unsere Zukunft. 
  • Achten Sie auf die Ruhezeiten und reden Sie miteinander.
  • Suchen Sie gemeinsam eine Lösung für ein rücksichtsvolles und friedliches Miteinander.
Wie laut ist eigentlich „Zimmerlautstärke“?

Zimmerlautstärke bedeutet, dass Sie Geräusche in einer Wohnung und nicht außerhalb der Wohnung hören.

Was passiert, wenn sich Mieter:innen nicht an die Hausordnung halten?
  • Das ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag, dem wir nachgehen.
  • Bitte schicken Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich (per E-Mail oder per Post).
  • Es sind Unterschriften mehrerer Zeugen:innen erforderlich.
Was mache ich, wenn ich mit Nachbarn Streit habe?
  • Sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn.
  • Bleiben Sie Ihren Nachbarn gegenüber immer respektvoll.
Wie verhalte ich mich bei wiederholten Ruhestörungen?
  • Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursachenden der Störung. Falls dies zu keiner Änderung führt, informieren Sie uns schriftlich (per E-Mail oder per Post) über die Ruhestörung.
  • Füllen Sie das Lärmprotokoll sorgfältig aus und lassen Sie sich die Lärmstörungen durch andere Mieter:innen mit Unterschrift bestätigen.
  • Unser Kundenmanagement prüft anschließend mögliche Maßnahmen.
Darf ich auf meinem Balkon/meiner Terrasse grillen?
  • Empfehlung: Elektrogrill
  • Verboten: offenes Feuer auf dem Balkon
Wie kann ich mich beschweren?

Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich und mit Originalunterschrift an eine der folgenden Adressen:

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

oder

WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

Was sind Fluchtwege?
  • Fluchtwege sind: Hauszugänge, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge und Gänge auf den Trockenböden
  • Fluchtwege immer freihalten!
  • Im Treppenhaus keine Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen oder andere Gegenstände
  • Grund: Brandgefahr und Stolperfallen
Darf ich Gegenstände im Treppenhaus abstellen?
  • Gegenstände im Treppenhaus abzustellen ist verboten.
  • Schuhe, Schuhschränke oder Blumentöpfe sind eine Stolperfalle für andere und können bei einem Brand lebensgefährlich sein.
Was muss ich bei längerer Abwesenheit tun?
  • Nehmen Sie alle Elektrogeräte vom Strom und vermeiden Sie so einen Kabelbrand: Stecker herausziehen aus Computer, Fernseher, Kaffeemaschine, Toaster!
  • Drehen Sie den Wasser-Absperrhahn in Küche und Bad zu!
  • Schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbruch: Schließen Sie Türen und Fenster! Lassen Sie Fenster nicht gekippt! Hinterlegen Sie sicherheitshalber einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Verwandten oder Freunden!
  • Beauftragen Sie nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und folgende Tätigkeiten durchzuführen:
    • bei Wohnungen im Erdgeschoss täglich den Rollladen bewegen
    • den Briefkasten leeren
    • mindestens alle drei Tage Wasser an allen Zapfstellen (Wasserhähne und Dusche) laufen zu lassen, um einer Legionellenbildung vorzubeugen (danach aber daran denken, die Absperrhähne wieder zu schließen)
  • Bei Ihrer Rückkehr sollten Sie alle Zapfstellen aufdrehen und für mehrere Minuten laufen lassen.
Was sind Legionellen?
  • Legionellen sind Bakterien im Trinkwasser.
  • Können der Gesundheit schaden
  • Nur bei Heizungen mit Warmwasserversorgung möglich
  • Gefahr besonders nach längerem Nichtnutzen der Wohnung (> 1 Woche)
  • Daher: Bei Rückkehr alle Wasserhähne und Duschköpfe aufdrehen und das Wasser einige Zeit ablaufen lassen!
  • Toilettenspülung mehrfach drücken
Wie kann ich Energie sparen?

Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.

Wo gilt ein Parkverbot?

Parkverbot gilt …

  • vor Feuerwehreinfahrten
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • 5 Meter vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • immer bei einem Parkverbotsschild

Die Blockade oder auch nur die Verengung einer Feuerwehrzufahrt stellt eine Gefährdung dar – und wird von den Gerichten regelmäßig als unzulässig geahndet. Und das ist verständlich: Können die Einsatzfahrzeuge den Brandort nicht direkt anfahren, gehen lebenswichtige Minuten verloren. Im schlimmsten Fall muss sich die Feuerwehr die Zufahrt „freirammen“ – dem Falschparker droht außerdem eine Anzeige. Feuerwehrzufahrten müssen immer frei bleiben.

Auch Falschparker vor den Mülltonnenplätzen werden rigoros und kostenpflichtig abgeschleppt. Denn es besteht die naheliegende Gefahr, dass die Mülltonnen nicht geleert werden, wenn die Zufahrt blockiert ist. Die Kosten für die daraufhin nötige Sonderleerung trägt leider die Hausgemeinschaft. 

Unabhängig davon, ob sich das blockierende Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum oder auf dem NHW-Grundstück befindet, ist die Abschleppmaßnahme gesetzlich rechtmäßig. Die Gerichte sprechen hier von einer „widerrechtlichen Besitzstörung“ durch den Falschparker.

Darf die NHW Autos abschleppen?

Nicht die Stadt hat das Sagen auf den Flächen der NHW, sondern sie selbst als Eigentümerin – damit unterliegt sie gleichzeitig der gesetzlich vorgegebenen „Verkehrssicherungspflicht“. Die NHW muss also dafür Sorge tragen, dass auf ihren Grundstücken der Zugang für die Rettungskräfte frei ist. In größeren Städten mit hohem Parkdruck und häufigem illegalem Parken vor Feuerwehrzufahrten und Mülltonnenplätzen, wie etwa in Wiesbaden, Offenbach und Frankfurt, hat die NHW daher Verträge mit Abschleppdiensten geschlossen. Die Abschleppdienste haben alle Klagen vor Gericht gewonnen, denn die Rechtslage ist eindeutig.  

Was tun, wie finde ich mein Auto?

Wenn das Auto weg ist, ruft man zuerst bei der örtlichen Polizeiwache an. Ob und wohin das Fahrzeug abgeschleppt wurde, kann sie direkt beantworten. Das gilt wegen des Datenschutzes allerdings nicht, wenn die Abschleppung von einem privaten Unternehmen durchgeführt wurde – etwa auf Privatparkplätzen von Supermärkten oder privaten Eigentümern wie der NHW. Unsere Mieter:innen kennen die Abschleppdienste für ihre Liegenschaften. 

Für externe Falschparker kann die Situation heikel werden. Sie müssen sich durchtelefonieren, um herauszufinden, welches Unternehmen ihr Auto abgeschleppt hat. Abschleppen ist kein Schnäppchen, mit rund 400 Euro muss man rechnen, die direkt vor Ort zu zahlen sind. Auch Personalausweis und Fahrzeugschein sollte man dabei haben, um das Auto zurückzuerhalten.

Was mache ich bei kleineren Reparaturen?
  • Im Schadensfall können Sie eigenständig eine Vertragsfirma beauftragen.
  • Vertragsfirmen finden Sie auf der Handwerkerliste.
  • Wichtig: kostenlose Reparatur nur bei Abwicklung über Vertragsfirmen und wenn der Mietende den Schaden nicht verursacht hat!
  • Bei uns entfällt die Selbstbeteiligung! Diese beträgt häufig 150 Euro: Im Fall einer kleineren Reparatur müssen Sie diese bei anderen Vermietern aus eigener Tasche bezahlen. Diese Belastung ersparen wir Ihnen!
Was sind kleinere Reparaturen?
  • Kleinere Reparaturen in der Wohnung wie
    • Badarmaturen instand setzen
    • Fenster und Türen gang- und schließbar machen
    • Spülkästen instand setzen
    • ...
  • Kleinstreparaturen am, im und ums Gebäude wie
    • Beleuchtung im Treppenhaus, Keller, Hauszugang, Außenbereich reparieren
    • Klingel reparieren
    • Briefkastenanlage instand setzen
    • ...
Was mache ich bei größeren Reparaturen?

Bitte nutzen Sie unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um einen Schaden zu melden. Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden:

Unsere Servicenummer: 0800 333 1110
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12:30 Uhr

Oder schreiben uns eine E-Mail.

Was muss ich über Rauchwarnmelder wissen?
  • Erkennen Rauch frühzeitig und warnen Sie durch ein lautes Signal.
  • Wichtig: Dürfen nicht entfernt werden!
  • Vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützen
  • Wartung: Firma Minol, Techem oder Brunata (Funkrauchmelder: Fernwartung durch MET)
Was mache ich bei einer Störung meines Rauchwarnmelders?
  • Unerwünschter Alarm (z.B. durch Wasserdampf): Durch Druck auf großen Testknopf in der Mitte stummschalten!
  • Danach wieder komplett funktionsfähig.
  • Bei Störungen: Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
Werden die Rauchwarnmelder in der Wohnung gewartet?
  • Einmal im Jahr erforderlich
  • Überprüfung vor Ort durch Fachfirma: Servicemitarbeitende begehen alle Räume und kontrollieren
  • Fernwartung bei Funkrauchwarnmeldern ohne Betreten der Wohnung
An wen muss ich mich bei einer Störung des Fernsehempfangs wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner.

Was mache ich bei Einbruch/Diebstahl in meiner Wohnung?
  • Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Wenn es einen Schaden am Gebäude gibt (z.B. Tür, Fenster) informieren Sie uns bitte. Unser Kunden-Service leitet Ihr Anliegen an das zuständige  Servicecenter weiter.
  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Was mache ich bei einem Notfall?
  • Bei Brand, Gasgeruch und schweren Sturmschäden wählen Sie bitte den Notruf 112.
  • Bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich bei
    • Wasserschäden oder kleinen Sturmschäden an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110
    • Heizungsausfall an die zuständige Firma 
  • Außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
    • 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden und für Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar.
    • 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
Welche (Not-)rufnummern gibt es noch?
Was tun bei Wasserschaden?
  • So schnell wie möglich Haupthahn abdrehen!
  • Kontaktieren Sie umgehend
    • bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110.
    • außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
      • 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden und für Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar.
      • 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
Was muss ich tun, wenn sich die Anzahl der Personen in meiner Wohnung ändert?
  • Wenn Sie Kinder bekommen oder Kinder ausziehen, müssen Sie uns nicht informieren. Wir freuen uns dennoch, wenn Sie uns Bescheid geben.
  • Wenn Ihr Partner, Ihre Partnerin oder nahe Angehörige einziehen möchten, benötigen Sie eine Zuzugsgenehmigung.
  • Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich und mit einer Begründung.
  • Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot! Sie können uns aber auch gerne eine E-Mail senden.
Darf ich eine weitere Person in meine Wohnung aufnehmen?
  • Für eine kurze Dauer (wie Besuch) benötigen Sie keine Genehmigung.
  • Für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie von uns eine Zuzugsgenehmigung.
  • Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot! Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden. Dieser leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Welche Folgen hat der Auszug von Partnern für das Mietverhältnis?

Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das Kundenmanagement weiter. Besprechen Sie die vertraglichen Auswirkungen und vermeiden Sie Schwierigkeiten.

Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
E-Mail senden

Was tue ich, wenn ein:e Vertragspartner:in gestorben ist?

Wir möchten Ihnen unser Beileid bekunden. Leider gibt es nun einige Formalitäten zu erledigen. Bitte schicken Sie uns die Sterbeurkunde zur Anpassung des Mietvertrages an eine der folgenden Adressen:

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

oder

WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

Wie erteile ich anderen Personen eine Vollmacht für meine Wohnungsangelegenheiten?

Damit wir anderen Personen Auskünfte rund um Ihren Mietvertrag geben dürfen, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Hier finden Sie eine Mustervollmacht. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte Vollmacht per E-Mail oder per Post an:

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

oder

WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

Was mache ich, wenn meine Wohnung mir im Alter zu groß ist?

Wir helfen Senioren beim Wohnungswechsel.

Wie ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Falls Sie kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen. So zählt dieser Monat bereits als Kündigungsmonat.
Beispiel: Sie wollen zum 31. Mai kündigen. Dann benötigen wir Ihre schriftliche Kündigung per Post bis spätestens zum 3. Werktag im März.

Bitte senden Sie die Kündigung an

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

oder

WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

Wie muss ich kündigen?
  • Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.
  • Bitte kündigen Sie unbedingt schriftlich per Post.
  • Alle Mietvertragspartner:innen müssen handschriftlich unterschreiben.
  • Bitte senden Sie die Kündigung an

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

oder

WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main

Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie geht es weiter?
  • Sie erhalten von uns einen Termin zur Wohnungsvorabnahme.
  • Hier besprechen wir alles Weitere.
Was muss ich beim Auszug erledigen?

Schauen Sie bitte in Ihren Vertrag. Bei der Wohnungsvorabnahme sagt Ihnen unser Kundenmanagement, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung anfallen.

Was muss ich bei der Wohnungsvorabnahme beachten?

Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin.

Was muss ich bei der Wohnungsendabnahme beachten?
  • Kommen Sie pünktlich zum Termin.
  • Bringen Sie alle Schlüssel mit.
Kann ein:e Bekannte:r von mir meine Wohnung mieten?

Er/sie muss sich online bewerben wie jede andere Person.

Kann ich früher aus dem Mietvertrag, wenn ich eine:n Nachmieter:in vorschlage?

Nachmieter können nicht vorgeschlagen werden. Es ist unbedingt eine Online-Bewerbung auf aktuelle Wohnungsangebote erforderlich. Eine frühere Wohnungsrückgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Darf ich meine Einbauten (z.B. Laminat, Küche) bei meinem Auszug in der Wohnung lassen?
  • Grundsätzlich müssen alle mietereigenen Einbauten und Gegenstände entfernt werden.
  • In Einzelfällen ist eine Übernahme durch den Nachmieter möglich.
  • Bitte sprechen Sie Ihr Kundenmanagement bei der Wohnungsvorabnahme an.
Ich möchte als Angehörige:r/Erbe:in kündigen. Was ist zu beachten?
  • Als Angehörige:r benötigen wir eine Vollmacht.
  • Als Erbe:in benötigen wir die Sterbeurkunde und ggf. den Erbschein.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Garage / meinem Stellplatz?

Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wer ist Ansprechpartner während der Modernisierungsmaßnahme?

Die NHW-Bauleitung und das für Sie zuständige Servicecenter.

Was passiert mit den Küchen der Mieter während der Modernisierung?

Wenn wir in den Küchen alle Leitungen erneuern, werden die Küchen von Schreinern ausgebaut und eingelagert. Nach Fertigstellung bauen die Schreiner die Küchen fachgerecht wieder ein. Durch die Modernisierungsmaßnahme kann es zu geringfügigen Veränderungen der Küchenmaße kommen. Hier erhalten die Mieter auf Kosten des Vermieters eine neue Arbeitsplatte.

Viele Mieter nehmen eine Modernisierung zum Anlass und kaufen sich eine neue Küche. In diesen Fällen helfen wir bei der Entsorgung der alten Gegenstände. Bitte beachten Sie, dass wir als Vermieter nur die ausgebauten Küchen wieder fachgerecht montieren und ggf. anpassen, wenn bauliche Veränderungen dies bedingen.

Wo werden meine Gegenstände vom Keller oder vom Dachboden eingelagert und kann ich jederzeit auf diese zugreifen?

Die Keller und Dachböden müssen nicht grundsätzlich leer sein, sondern der Zugang zu Rohrleitungen/Elektroleitungen/ etc. muss möglich sein. Wenn in bestimmten Fällen ein Mieterkeller leer sein muss, werden die Gegenstände in Containern eingelagert. Ein Zugang zum Container ist leider während der Modernisierung nicht möglich, da in einem Container mehrere Mieterkeller eingelagert werden.

Wieviel Mietminderung bekomme ich?

Es kommt auf den Umfang und die Dauer an. Bitte beachten Sie hierzu die projektbezogene Modernisierungsankündigung. Eine Mietminderung muss vom Mieter schriftlich beantragt werden.

Wer kommt für Schäden auf, die während der Modernisierungsmaßnahme entstehen?

Es kommt darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Entweder der Mieter, dann kommt ggfls. die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf oder die Versicherung der NHW, wenn der Schaden durch uns verursacht wurde.

Kann ich meine Wünsche und Vorstellungen einbringen?

Unsere Mieter dürfen bei der Art der Tapeten und Wandfarben mitbestimmen. 

Was passiert mit meinen Bodenbelägen bzw. Tapeten?

In den Räumen, die wir modernisieren (z. B. Flur, Küche, Bad) erneuern wir ggfls. Bodenbeläge und die Tapeten. In allen anderen Räumen bleiben Ihre Böden und Tapeten. Beschädigungen, die zum Beispiel durch den Einbau neuer Fenster entstehen werden selbstverständlich instandgesetzt.

Was ist, wenn ich im Urlaub bin? Muss ich während der Maßnahme vor Ort erreichbar sein?

Der Zugang in die Wohnung, die modernisierten Räume, Keller und Dachboden muss gewährleistet sein. Vielleicht geben sie die Schlüssel einem Nachbarn ihres Vertrauens. Ggf. wird im Zuge der Modernisierung eine Schließanlage eingebaut, sodass die Handwerker jederzeit Zutritt haben. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, jederzeit Ihre Wohnung zu betreten, soweit es die Baumaßnahmen zulassen.

Wie unterstützt mich die NHW, wenn ich dauerhaft aus- und umziehe?

Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig und sinnvoll ist, versuchen wir eine passende Wohnung zu finden. In diesen Fällen können wir die Kündigungsfrist moderat gestalten.

Sprechen Sie hierzu Ihr Servicecenter an.
 

Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Wohnung bleiben kann, welche Alternative wird mir von der NHW geboten?

Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Ersatzwohnung notwendig sein, organisieren und finanzieren wir den Umzug und übernehmen die Kosten für das Ummelden von Telefon und Internet. Es gibt auch die Möglichkeit, eine individuelle Lösung zu finden. Sprechen Sie hierzu nach Erhalt der Modernisierungsankündigung Ihr Servicecenter an.

Kann ich während der Modernisierungsmaßnahme in meiner Wohnung wohnen bleiben?

Ja, wir modernisieren im bewohnten Zustand. Wir stellen z. B. Sanitärcontainer sowie Kochgelegenheiten zur Verfügung. Während der üblichen werktäglichen Zeiten ist jedoch mit Baustellenbetrieb zu rechnen.

Was kostet mich die Modernisierung?

Während der Maßnahme fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn man hat Sonderwünsche. Nach Abschluss der Maßnahme kann eine Mietanpassung erfolgen. Die Mietanpassungen werden rechtskonform berechnet und in der Modernisierungsankündigung einzelfallbezogen erläutert. Es gilt eine Mitwirkungspflicht des Mieters bei der Modernisierungsmaßnahme.

Wie lange dauern die Arbeiten in der Wohnung und in dem Haus?

Je nach Umfang der Modernisierungsarbeiten dauern die Arbeiten in ihrer Wohnung 8 - 10 Wochen. Bis eine Vollmodernisierung in einem ganzen Haus und der Außenanlage abgeschlossen ist, kann es mehrere Monate (bis zu einem Jahr) dauern. Einen genauen Zeitplan erhalten Sie zum Start der Modernisierung von Ihrem Servicecenter.

Ihr schneller Kontakt zu uns

Benötigen Sie eine Mietbescheinigung, eine Übersicht Ihres Mietkontos oder eine Kopie Ihres Mietvertrags? Möchten Sie sich einen Hund anschaffen? Oder geht es vielleicht um eine Namensänderung? Sie möchten die Vorauszahlung Ihrer Nebenkosten anpassen, den Zuzug oder Auszug einer Person in Ihrer Wohnung melden oder uns eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilen? 

Nutzen Sie unsere Mieter-App oder unseren Chatbot für diese Angelegenheiten oder um einen Schaden zu melden. Das geht schnell und ist ganz einfach!

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Chatbot Leo

Unser digitaler Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr. Leo hilft Ihnen auch gerne auf Englisch, Türkisch, Französisch und Russisch weiter.

Sie möchten einen Schaden melden? Auch hier ist Leo Ihnen gerne behilflich.

Fragen Sie Leo!

Ihr persönlicher Kontakt zu uns

Service-Telefon: 0800 333 1110

Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12:30 Uhr

E-Mail: mieterservice@naheimst.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
 

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

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