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Mieterzeitung 02/2025

Groß, sperrig, wohin damit? 4 wichtige Hinweise zum Umgang mit Sperrmüll

Groß, sperrig, wohin damit?
4 wichtige Hinweise zum Umgang mit Sperrmüll

Große Sperrmüllberge, die oftmals tagelang liegen, ohne abgeholt zu werden, sind ein Ärgernis – besonders für die Anwohner und Nachbarn. „Sperrmüll ist seit Jahren ein Dauerthema für alle Wohnungsunternehmen“, sagt Wolfgang Koberg, Leiter des NHW-Servicecenters Frankfurt „Heute wird mehr weggeworfen denn je zuvor.“ Damit Sie Ihren Sperrmüll bequem und korrekt entsorgen können, unsere Tipps:

 

1. DER RICHTIGE ZEITPUNKT:
Stellen Sie Ihren Sperrmüll erst am Abend vor dem Abholtermin vors Haus. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Fremde in Nacht und Nebelaktionen etwas dazustellen – womöglich Farbe, Lacke oder anderes, was nicht als Sperrmüll gilt. Doch Sie sind für „Ihren“ korrekten Sperrmüll persönlich verantwortlich und sollten ihn nicht durch andere verändern lassen.

2. WILDES ABLAGERN IST TEUER – UND STRAFBAR
„Wildes Ablagern“ auf unseren Grundstücken genauso wie auf öffentlichen Plätzen ist verboten. Die Beseitigung des illegalen Mülls verursacht hohe Kosten, die auf die Mietergemeinschaft
umgelegt werden. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. „Um den Sperrmüllhaufen zu entsorgen, beauftragt die NHW einen privaten Entsorger, der mit dem Lkw kommt – pro Fuhre entstehen dabei schnell 1.000 Euro“, erklärt Koberg. 2024 summierten sich diese Kosten bei der NHW auf einige Hunderttausend Euro – die zu einem großen Teil umlagefähig und somit von den Mietern zu tragen sind.

3. WILDEN SPERRMÜLL MELDEN – BEVOR’S TEUER WIRD
Helfen Sie mit, illegale Müllablagerungen beseitigen zu lassen und Sperrmüll-Sünder zu identifizieren. Viele Städte bieten auf ihren Internetseiten sogenannte Mängel-Melder an. In Frankfurt wurde die App jetzt um die Kategorie „Sperrmüll melden“ erweitert (www.ffm.de). Auch über die NHW-Mieter-App lässt sich wilder Sperrmüll schnell und einfach melden.

4. NOCH GUT IN SCHUSS? NICHT GLEICH ENTSORGEN!
Gut erhaltene Möbelstücke und Haushaltsgegenstände können über Online-Plattformen verschenkt oder verkauft oder an Sozialkaufhäuser gegeben werden.

VERURSACHER
Sicherlich haben auch Sie ein Interesse an einem sauberen Wohnumfeld. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und sachdienliche Hinweise zur Feststellung der Verursacher.