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Leo

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Mieterzeitung 03/2025

Schutz vor Betrug: Namensabgleich bei Überweisungen

Für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr gilt seit Oktober 2025 eine neue gesetzliche Regelung: Die Banken kontrollieren bei einer Überweisung, ob Name und IBAN (Kontonummer) tatsächlich zusammenpassen.

Was bedeutet das für Sie?
Bitte achten Sie bei Mietzahlungen darauf, unseren Namen korrekt und vollständig anzugeben, damit Ihre Zahlung problemlos zugeordnet werden kann. Auch versehentliche Falschangaben können dazu führen, dass Überweisungen nicht oder verzögert ausgeführt werden.

Gültiger Empfängername:

  • für NH-Mieter: Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
  • für Wohnstadt-Mieter: Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
  • für Mieter der Wohn.gesell. Dietzenbach: Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH