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Leo

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Mieterzeitung 01/2026

Schadensfall im Mieteralltag: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?

Ooops! Ein Bild soll an die Wand – und plötzlich ist die Stromleitung getroffen. Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder brennendes Fett in der Pfanne: Solche Unglücke passieren schneller, als man denkt. Und sie können teuer werden. Wer als Mieter gut abgesichert ist, bleibt im Ernstfall gelassen. Welche Versicherung wofür zuständig ist, erfahren Sie hier.

 

Wasserrohrbruch und alles ist überflutet? Den Wasserschaden an der Wand übernimmt der Vermieter. Die Kosten für Ihre ruinierten Möbel und Haushaltsgegenstände nicht.

Ein Blitz trifft das Haus und es brennt? Der Vermieter ist versichert. Ihr Mobiliar dagegen nicht.

 

Alltag in der Wohnung: Die Waschmaschine brummt, der Nachbar obendrüber lässt eine Badewanne ein, in der Küche wird gekocht. Alles kein Problem – bis plötzlich etwas schiefgeht. Der Schlauch hat sich gelöst, der Nachbar ist bei laufendem Wasser einkaufen gegangen, das Fett fängt Feuer. „Das sind Szenarien, die niemand erleben möchte, die aber leider immer wieder vorkommen“, sagt Katharina Axt, Leiterin des Fachbereichs Anspruchssicherung. „Oft sind Mieter überrascht, wer am Ende zahlen muss.“ 

GEBÄUDEVERSICHERUNG – SACHE DES VERMIETERS 

Als Mieter müssen Sie sich nicht um die Gebäudeversicherung kümmern. Sie springt ein, wenn das Gebäude selbst Schaden nimmt, etwa durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Sie zahlt für die Bausubstanz, also etwa für Dach, Wände oder Fenster – aber nicht für die Möbel oder persönlichen Gegenstände des Mieters. 

Gebäudeversicherung: schützt das Haus und ist Sache des Vermieters.


HAUSRATVERSICHERUNG – SCHÜTZT IHR EIGENTUM 

Die Hausratversicherung schützt alles, was Ihnen gehört, und das auch bei Einbruchdiebstahl: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte. Sie ersetzt Ihnen ein ruiniertes Sofa genauso wie verkohlte Vorhänge oder ein gestohlenes Laptop. 

Hausratversicherung: schützt Ihr Eigentum.


HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – WENN SIE ANDERE SCHÄDIGEN 

Der wahre Lebensretter unter allen Versicherungsarten ist die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt für Schäden, die Sie schuldhaft anderen zufügen – vom berühmten Rotweinglas auf der weißen Couch bis hin zum Verkehrsunfall mit Personenschaden als Fußgänger oder Radfahrer. 

Haftpflichtversicherung: schützt Sie selbst.


WAS PASSIERT, WENN MAN KEINE VERSICHERUNG HAT? 

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadensfällen in Mietwohnungen. Löst sich ein Schlauch während Ihrer Abwesenheit, sind schnell mehrere Wohnungen betroffen. Trocknung, Reparaturen, neue Bodenbeläge: Ohne Haftpflichtversicherung zahlen Verursacher alles selbst. Und zwar nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch beim betroffenen Nachbarn. Auch beschädigte Möbel oder Elektrogeräte, die neu angeschafft werden müssen, sind – ohne Hausratversicherung – Ihre Privatsache. Das ist besonders hart, wenn keine größeren Rücklagen vorhanden sind. Teure Schäden können damit schnell existenzbedrohend werden. 

HÄUFIGER IRRTUM: „ICH KANN NICHTS DAFÜR!“ 

Diesen Satz hören Experten häufig. Tatsächlich gilt: Alles Bewegliche in der Wohnung ist Ihr Eigentum – und damit Ihre Privatangelegenheit. Wird Ihr Hausrat etwa durch einen Wasserrohrbruch beschädigt, ist das keine Sache des Vermieters. „Ich verstehe, dass Mieter sagen: Ich kann doch nichts dafür“, so Katharina Axt weiter. „Ein Rohrbruch ist jedoch ein unvorhersehbares Ereignis und kann plötzlich auftreten, ohne dass der Vermieter dies verschuldet hat.“ Viele wollen es nicht wahrhaben, aber keine Hausrat- und keine Haftpflichtversicherung zu haben, ist ein Risiko. 

UNSER TIPP: BESSER VORHER ABSICHERN 

Eine Haftpflichtversicherung ist für jede Person unverzichtbar. Sehr sinnvoll ist zusätzlich eine Hausratversicherung. Beides gibt es jeweils ab rund 35 Euro im Jahr. Eine kleine Ausgabe – die im Ernstfall vor großen Kosten und schlaflosen Nächten schützt.