Neue gesetzliche Regelung für Überweisungen
Für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr gilt seit diesem Monat eine neue gesetzliche Regelung: Banken sind nun verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte achten Sie bei Mietzahlungen darauf, unseren Namen korrekt und vollständig anzugeben, damit Ihre Zahlung problemlos zugeordnet werden kann. Falschangaben können dazu führen, dass Überweisungen nicht ausgeführt oder verzögert werden.
Für Mieter der Nassauische Heimstätte gilt folgender Empfängername:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Für Mieter der Wohnstadt gilt folgender Empfängername:
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Für Mieter der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach gilt folgender Empfängername:
Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH