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Mieterzeitung 03/2025

Achtung beim Umzug: Neue Regelung zu Stromverträgen

Wer umzieht, sollte vorausschauend planen. Der Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung: Seit Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr möglich. Daher sollten Sie Ihren Stromvertrag mindestens 2 Wochen VOR Ihrem Einzug in die neue Wohnung abschließen. Wer diesen Termin verpasst, wird automatisch mit Strom aus der Grundversorgung beliefert – oft zu deutlich höheren Kosten und für mindestens 14 Tage. Auch beim Auszug gilt: Am besten mindestens 2 Wochen VORHER kündigen.